Gesetzesänderung
Rosenkranz dürfte Vorsitz bei Nationalfonds verlieren

- Seit seiner Wahl zum Nationalratspräsidenten kommt der FPÖ-Politiker Walter Rosenkranz kaum aus den Negativ-Schlagzeilen
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Am Donnerstag tagte der Verfassungsausschuss des Nationalrats. Dabei haben sich die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS zusammen mit den Grünen darauf geeinigt, eine Gesetzesänderung für den Vorsitz des Nationalfonds für Opfer von Nationalsozialismus vorzunehmen. Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), der aktuell Vorsitzende, dürfte dadurch seine Position verlieren.
ÖSTERREICH. Bisher war es gesetzlich so geregelt, dass der Nationalratspräsident die Leitung des Nationalfonds übernimmt. Der vorgebrachte Antrag der Parteien, welcher der APA vorliegt, will das nun ändern.
Mit der Gesetzesänderung soll nicht mehr zwingend der Nationalratspräsident den Vorsitz des Fonds übernehmen, sondern könnte sich dann vom Zweiten oder Dritten Präsidenten für bestimmte Anliegen oder auch ganz vertreten lassen. Außerdem soll der Hauptausschuss des Nationalrats den Zweiten oder Dritten Präsidenten zum obersten Organ des Fonds wählen können. Demnach müsste der Nationalratspräsident auch nicht freiwillig sein Amt räumen, stattdessen würden alle Aufgaben auf die Gewählte oder den Gewählten übergehen. Walter Rosenkranz dürfte damit seinen Vorsitz verlieren, an seine Stelle könnten entweder Peter Haubner (ÖVP) oder Doris Bures (SPÖ) treten. Die FPÖ hat dem Antrag nicht zugestimmt.
Kritik gegen Rosenkranz
Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) hatte bereits mehrmals den Rücktritt von Rosenkranz gefordert und hatte bekannt gegeben, nicht mehr an den Sitzungen des Nationalfonds teilzunehmen, sofern diese weiter vom Nationalratspräsidenten geführt werden.

- Die IKG forderte bereits mehrmals den Rücktritt von Rosenkranz.
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Aber auch aus den anderen Parteien hagelt es Kritik für den aktuellen Vorsitzenden. Die Bedenken der IGK seien "berechtigt und ernstzunehmen", wie die SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur, Sabine Schatz, in einer Ausschreibung betonte. Sie hofft, dass sich Rosenkranz für eine gesamthafte Vertretung kooperativ zeigt. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl erinnerte:
"Walter Rosenkranz hat in seiner Antrittsrede als Nationalratspräsident selbst bekannt, dass er nicht ansteht, ‚als Person zur Seite zu treten‘, sollten Teile der jüdischen Gemeinschaft in Wien und ganz Österreichs einen Dialog mit ihm verweigern."
Dementsprechend würde die ÖVP ihn "beim Wort nehmen". Im Ö1-Mittagsjournal teilte der Grüne Rechtsextremismus-Sprecher Lukas Hammer mit, dass er auf Einsicht von Rosenkranz hofft. Dieser müsse selbst einsehen, "dass er als Vorsitzender des Nationalfonds untragbar ist und freiwillig zur Seite treten soll". Außerdem merkte er an, dass gegen den ehemaligen Büroleiter des Nationalratspräsidenten wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz ermittelt wird.
FPÖ lehnt Antrag ab
Die FPÖ lehnt den Antrag auf Gesetzesänderung ab. Sowohl für die Freiheitliche Partei als auch für den Nationalratspräsidenten seien die Aufgaben des Nationalfonds, nämlich Wiedergutmachung an Opfer von Nationalsozialismus, ihre Hinterbliebenen und Nachkommen zu leisten, "von großer Wichtigkeit", wie der Justizsprecher Harald Stefan angibt. Weiters erklärt dieser:
"Dass er nun durch dieses neue Gesetz de facto vom Vorsitz ausgeschlossen werden soll, ist kein Beitrag für Aussöhnung und Erinnerungskultur, die niemandem verwehrt bleiben sollte, schon gar nicht der stärksten demokratischen Partei in Österreich."
Für die Gesetzesänderung braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat. Diese würde durch den Zusammenschluss der Regierungsparteien mit den Grünen erreicht werden.
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