Am Donnerstag
ÖVP bringt Amtsmissbrauch-Anzeige gegen Gewessler ein

Wie bereits im Vorfeld angekündigt, wird die ÖVP am Donnerstag eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) einbringen. In dem achtseitigen Dokument wirft die Volkspartei ihrer Koalitionspartnerin vor, mit ihrer Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz "wissentlich ihre Befugnis (...) missbräuchlich ausgeübt" zu haben.  | Foto: BKA
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  • Wie bereits im Vorfeld angekündigt, wird die ÖVP am Donnerstag eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) einbringen. In dem achtseitigen Dokument wirft die Volkspartei ihrer Koalitionspartnerin vor, mit ihrer Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz "wissentlich ihre Befugnis (...) missbräuchlich ausgeübt" zu haben.
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Wie bereits im Vorfeld angekündigt, wird die ÖVP am Donnerstag eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) einbringen. In dem achtseitigen Dokument wirft die Volkspartei ihrer Koalitionspartnerin vor, mit ihrer Zustimmung zum EU-Renaturierungsgesetz "wissentlich ihre Befugnis (...) missbräuchlich ausgeübt" zu haben. 

ÖSTERREICH. Die EU-Renaturierungsverordnung sorgte in den vergangenen Tagen für reichlich Wirbel in Österreich. Auch wenn sich Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) letztendlich dagegen entschieden hat, die türkis-grüne Koalition platzen zu lassen, dürfte Gewesslers Zustimmung zum EU-Gesetz in den kommenden Wochen nicht nur die heimische Innenpolitik, sondern auch die Justiz beschäftigen. Wie die ÖVP bereits im Vorfeld angekündigt hat, werde die Partei eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) und eine Amtsmissbrauchs-Anzeige gegen Gewessler einbringen.

Letztere wird am Donnerstag im Namen der Bundespartei bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. In der acht Seiten starken Anzeige, die von der Rechtsanwaltskanzlei Suppan/Spiegl/Zeller verfasst wurde, wird argumentiert, dass Gewesslers Zustimmung "nach innerstaatlichem österreichischen Recht zu Unrecht erfolgt" sei und "gegen die einschlägigen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben" verstoße. 

Streit um EU-Renaturierungsgesetz: Positionen in der Regierung und bei den Ländern | Foto:  APA-Grafik / picturedesk.com
  • Streit um EU-Renaturierungsgesetz: Positionen in der Regierung und bei den Ländern
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Über Bundesländer hinweggesetzt 

In dem Schriftstück heißt es, dass es eine "ablehnende einheitliche Stellungnahme" der Bundesländer gegeben habe. Eine Abweichung von dieser sei nur aus zwingenden Integrations- und außenpolitischen Gründen möglich, die hier nicht ersichtlich seien.

Auch der Meinungsumschwung des Wiener Bürgermeisters sowie des Kärntner Landeshauptmannes ändere nach Ansicht der ÖVP daran nichts: "Eine anderslautende dahingehende einheitliche Stellungnahme der Bundesländer, wonach sie dem Vorhaben der Renaturierungsverordnung nunmehr zustimmen würden, ist ungeachtet der Meinungsäußerungen einzelner Bundesländer in der Folge nicht zustande gekommen". Gewessler habe sich demnach über die Bundesländer "entgegen ihrer verfassungsgesetzlichen Bindung" hinweggesetzt.

Ablehnung des Landwirtschaftsministeriums bekannt

Die für die Volkspartei tätige Kanzlei argumentiert zudem, dass Bundesministerien bei Geschäften, die den Wirkungsbereich mehrerer Ressorts betreffen, entweder gemeinsam oder zumindest im Zusammenwirken mit den beteiligten Bundesministerien vorzugehen hätten. Im Fall der Renaturierungsverordnung hätte sich Gewessler demnach mit dem Landwirtschaftsministerium austauschen müssen, da das Gesetz eine Vielzahl von erforderlichen Maßnahmen berühre, die in den Zuständigkeitsbereich des Ressorts fallen würden.

Nach Ansicht der ÖVP hätte Gewessler das Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium, das von Norbert Totschnig (ÖVP) geführt wird, herstellen müssen.  | Foto: BKA
  • Nach Ansicht der ÖVP hätte Gewessler das Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium, das von Norbert Totschnig (ÖVP) geführt wird, herstellen müssen.
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Gewessler habe jedoch weder das Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium hergestellt noch eine Beschlussfassung der Bundesregierung herbeigeführt, "obwohl ihr eine entsprechende Ablehnung der Renaturierungsverordnung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft bekannt war", heißt es dazu. 

"Wissentlichkeit hinlänglich dokumentiert"

All dies würde laut Ansicht der ÖVP und ihrer Kanzlei den Verdacht nahe legen, "dass der Straftatbestand 'Missbrauch der Amtsgewalt' gemäß Paragraf 302 StGB erfüllt ist, da die Angezeigte als Bundesministerin und sohin funktionell als "Beamtin" wissentlich ihre Befugnis (...) missbräuchlich ausgeübt hat, indem sie dem Vorhaben mit dem (zumindest bedingten) Vorsatz, die betroffenen Bundesländer sowie das betroffene Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (also den Bund) in ihren Rechten zu schädigen, zugestimmt hat".

Die von Gewessler eingeholten Gutachten seien "private Expertisen" und würden zeigen, dass sich die Ministerin "völlig eindeutig darüber im Klaren war, dass ihr geplantes und angekündigtes Vorgehen offensichtlich gesetzes- und verfassungswidrig war". Ihre Wissentlichkeit beim "vorgenommenen Befugnismissbrauch" sei somit hinlänglich dokumentiert. 

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