Bis zu 3.600 Euro Strafe oder Haft
Messer-Verbotsgesetz liegt nun vor

Bis dato gilt kein generelles Messer-Verbot in Österreich. Die Behörden können nur an bestimmten Orten Waffenverbotszonen erlassen. | Foto: Karl Schöndorfer / picturedesk.com
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  • Bis dato gilt kein generelles Messer-Verbot in Österreich. Die Behörden können nur an bestimmten Orten Waffenverbotszonen erlassen.
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Nachdem Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) vor rund einem Monat die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages für ein generelles Waffenverbot und insbesondere von Messern im öffentlichen Raum angekündigt hatte, liegt nun ein entsprechender Entwurf für ein "Messertrage-Verbotsgesetz" vor.

ÖSTERREICH. In den letzten zehn Jahren wurde in Österreich ein deutlicher Anstieg von Gewalt und Überfällen mit Stichwaffen verzeichnet. Vor rund einem Monat kündigte das Innenministerium an, ein umfassendes Waffenverbot im öffentlichen Raum einführen zu wollen, wobei auch bestimmte Arten von Messern in dieses Verbot einbezogen werden sollten. Nun liegt der Entwurf des entsprechenden "Messertrage-Verbotsgesetzes" vor, wie die Austria Presse Agentur (APA) am Mittwoch berichtet. Demnach wird darin das Tragen von den meisten Messern – es bestehen lediglich wenige Ausnahmen – im Ortsgebiet, in bebauten Gebieten, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen verboten.

Bis dato gilt kein generelles Messer-Verbot in Österreich. Die Behörden können nur an bestimmten Orten Waffenverbotszonen erlassen, zuletzt etwa um den Reumannplatz in Wien-Favoriten.

Bei Verstoß droht Strafe von bis zu 3.600 Euro

Eine Zuwiderhandlung gegen das "Messertrage-Verbotsgesetzes" stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen sanktioniert werden kann. Nicht verboten ist hingegen der Transport eines Messers von einem Ort zum anderen, sofern dieses nicht griffbereit ist, auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen, etwa Jäger oder militärische Bundesheer-Angehörige, sind von der neuen Regelung ausgenommen.

Ausnahme für "Hirschfänger" bei Kirtag

Nachdem die Klingenlänge nicht relevant für das Verbot ist, sollen künftig auch Schweizermesser nicht mehr in der Hose und damit griffbereit getragen werden dürfen, auch wenn sie eine Klingenlänge von 5,5 Zentimetern oder weniger aufweisen. Auch hier muss der Transport in einem Behältnis erfolgen wie einem Sackerl oder einem Rucksack.

Anders ist die Lage, wenn etwa ein "Hirschfänger" mit Klingenlängen ab 20 Zentimetern und mehr in der Trachtenlederhose zum Kirtag mitgenommen wird, informierte das Innenministerium – denn in diesem Fall handle es sich um Brauchtumspflege und damit um eine weitere Ausnahme.

Verkauf weiterhin möglich

Weitere Sonderfälle sind die Berufsausübung, etwa Zubereitung und Verzehr von Speisen, wie auch Sportausübung, Brauchtumspflege, historische Aufzüge, historische Veranstaltungen und Filmproduktion/Theater sowie Aktivitäten mit anerkannten pädagogischen Zwecken (Pfadfinder, Schulen), wo das Messertragen erlaubt bleiben soll. Auch der Verkauf von Messern auf Märkten und Messen ist weiterhin möglich. Die Bestimmungen zu Schusswaffen bleiben unverändert.

Im Vorfeld sprachen sich neben der ÖVP mit den Grünen und der SPÖ zwei weitere Parteien für ein ausgeweitetes Waffenverbot im öffentlichen Raum aus. Kritik kam hingegen von der FPÖ, die darin einen Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte ortete.

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