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Klimabonus sorgt für Beschwerdeflut bei Volksanwaltschaft

Zwischen 110 und 220 Euro beträgt der Klimabonus in diesem Jahr.  | Foto: Pixabay/Christoph Meinersmann
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Laut Volksanwalt Walter Rosenkranz haben Tausende Österreicherinnen und Österreicher noch keinen Klimabonus bekommen, obwohl sie schon im Oktober damit gerechnet hatten.

ÖSTERREICH. Hunderte Beschwerden langten in der Folge auch bei der Volksanwaltschaft ein, wo das Team von Volksanwalt Rosenkranz damit beschäftigt ist, alle Eingaben zu beantworten.

„Die Volksanwaltschaft geht Beschwerden nach, wenn jemand schon versucht hat, mit dem BMK Kontakt aufzunehmen und dies nicht funktioniert hat“, erklärt Volksanwalt Walter Rosenkranz und setzt fort: „Es gibt auch viele Personen, die über die Telefonwarteschleife des Ministeriums oder ein Rückrufticket nicht hinausgekommen sind. Überdies wundern sich viele Menschen, warum sie Gutscheine erhalten haben, obwohl ihre Kontodaten der Finanz bekannt sind."

Auch EU-Bürger melden sich

Eine weitere große Gruppe betreffe Menschen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, aber schon lange in Österreich leben, zum Beispiel EU-Bürger. Da dürfte es Probleme mit dem Meldesystem geben. In all diesen Fällen leitet die Volksanwaltschaft ein Prüfverfahren ein und werde Ministerin Gewessler um eine Stellungnahme ersucht. Für die Beantwortung habe sie aber dann bis zu zwei Monate Zeit.

Auszahlung erst für Februar geplant

Die Auszahlung des Klimabonus sei derzeit ausgesetzt und werde laut Auskunft des Klimaministeriums wieder im Februar 2023 fortgesetzt. „Diese Wartezeit erscheint der Volksanwaltschaft aber zu lange. Die Menschen haben einen Rechtsanspruch auf die Zahlung, die Ministerin hat angekündigt, im Oktober 2022 hätten alle Berechtigten ihr Geld. Aufgrund von behördlichen Fehlern gab es die Auszahlung nicht und die Menschen sollen jetzt Wochen darauf warten? Das ist keine Bürgernähe“, so Rosenkranz.

Generell prüft die Volksanwaltschaft Beschwerden über die öffentliche Verwaltung. Im Zuge dessen wird die in Beschwerde gezogene Behörde um eine Stellungnahme ersucht und geprüft, ob sie gesetzeskonform gehandelt hat. Sollte eine Behörde nicht gesetzeskonform gehandelt haben, so wird ein Missstand festgestellt und jährlich in einem öffentlich einsehbaren Bericht das Parlament darüber informiert.

Kontakt zum Klimaministerium

Viele Personen, die sich an die Volksanwaltschaft wenden, haben das Klimaministerium (BMK) noch gar nicht kontaktiert, betont die Stelle. Diese können sich telefonisch (0800-8000 80) oder per E-Mail (servicebuero@bmk.gv.at) an das Klimabonus Service Team des Klimaministeriums wenden. Für Beschwerdefälle betreffend die Anspruchsvoraussetzungen ist die Schlichtungsstelle Austria Wirtschaftsservice GmbH zuständig.


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