Auslieferungsbegehren
Anzeige gegen Rosenkranz wegen Amtsmissbrauchs

Walter Rosenkranz (FPÖ) soll ein Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft gegen drei FPÖ-Mandatare zurückgehalten haben. | Foto: ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com
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  • Walter Rosenkranz (FPÖ) soll ein Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft gegen drei FPÖ-Mandatare zurückgehalten haben.
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Die Staatsanwaltschaft Wien möchte gegen drei FPÖ-Abgeordnete wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung ermitteln und hat sich daher mit einem Auslieferungsbegehren an den freiheitlichen Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz (FPÖ) gewandt. Diesem wird nun vorgeworfen, das Begehren zurückgehalten zu haben. Eine entsprechende Anzeige wurde bereits eingebracht. 

ÖSTERREICH. Lange ist der erste FPÖ-Nationalratspräsident noch nicht im Amt, da flatterte bereits das zweite Auslieferungsbegehren gegen blaue Mandatare in seinem Postfach ein. Nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Anfang November um die Aufhebung der Immunität vom freiheitlichen Parteichef Herbert Kickl ersucht hat, ging am 20. November ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien ein: Sie will wegen des Verdachts der Wiederbetätigung gegen den blauen Klubdirektor Norbert Nemeth sowie die beiden FPÖ-Nationalratsabgeordneten Harald Stefan und Martin Graf ermitteln – mehr dazu hier.

Rosenkranz soll Begehren zurückgehalten haben 

Der Anlass für das Ansuchen der Staatsanwaltschaft: Die drei freiheitlichen Abgeordneten waren Ende September beim Begräbnis des einstigen FPÖ-Politikers Walter anwesend. Dort soll ein durch die SS historisch belastetes Lied gesungen worden sein. Neben Mitgliedern der rechtsextremen Wiener Burschenschaft Olympia und der Identitären Bewegung sollen auch jene drei Spitzenpolitiker der FPÖ unter den Trauergästen gewesen sein.

Unmittelbar, nachdem die Lieder-Affäre publik wurde, brachte die Jüdische HochschülerInnenschaft eine Anzeige wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Die Behörde ersuchte daraufhin das Parlament um Aufhebung der parlamentarischen Immunität der drei FPÖ-Abgeordneten, um ermitteln zu können. Einem Bericht des "Standard" zufolge ging das entsprechende Ansuchen am 20. November im Postfach von Rosenkranz ein.

Rosenkranz soll das Begehren allerdings nicht, wie eigentlich in der Geschäftsordnung des Nationalrats vorgesehen, "sofort nach dem Einlangen" an den Immunitätsausschuss des Nationalrats weitergeleitet, sondern es stattdessen zehn Tage lang zurückgehalten haben. "Mir ist nicht bekannt, dass es jemals einen Fall gab, in dem ein Nationalratspräsident das nicht sofort getan hat", wird der Verfassungsjurist Heinz Mayer im "Standard" zitiert. 

Anzeige wegen Amtsmissbrauchs

Die Jüdische HochschülerInnenschaft hat nun gemeinsam mit dem Juristen Bini Guttmann gegen den Nationalratspräsidenten wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch eingebracht. Alon Ishay, Präsident der Jüdischen österreichischen HochschülerInnen, fordert Aufklärung: "Walter Rosenkranz hat in seinem ersten Monat alle Befürchtungen bestätigt, die es vorab hinsichtlich seiner Nominierung gab. Er veranstaltete exklusive FPÖ-Treffen mit Viktor Orbán im Parlament und forderte von der Polizei, jüdische Studierende vom Shoah-Denkmal am Judenplatz räumen zu lassen. Nun hat er offenbar mehrere Auslieferungsbegehren gegen seine FPÖ-Parteikollegen wegen NS-Wiederbetätigung zurückgehalten. Nichts in seiner Rolle als NR-Präsident scheint unbefangen oder überparteilich zu geschehen. Die demokratischen Kräfte im Nationalrat sollten sich spätestens jetzt die Frage stellen, ob der rechtsextreme Burschenschafter Rosenkranz als zweithöchster Beamter der Republik tragbar ist", wird Ishay in einer Aussendung der Jüdische HochschülerInnenschaft zitiert.

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