Erfassung der Verbrauchsdaten
Neuerungen beim Pickerl ab 20. Mai

Ab dem 20. Mai ist eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb beim KFZ-Pickerl dabei. | Foto: Woche/Archiv
3Bilder
  • Ab dem 20. Mai ist eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb beim KFZ-Pickerl dabei.
  • Foto: Woche/Archiv
  • hochgeladen von Markus Vouk

Ab dem 20. Mai 2023 muss beim Pickerl-Termin eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb erfolgen. Damit tritt eine weitere Neuerung in Kraft, nachdem mit 2. Februar das §57a Gutachten um einen QR-Code erweitert wurde und ein neues einheitliches Design erhalten hatte. 

ÖSTERREICH. "Der QR-Code am §57a Gutachten bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden", informiert ÖÄMTC-Techniker Andrej Prosenc. Ebenfalls überprüft werden, muss neuerdings das eCall System, das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschrieben ist. 

Für alle Zulassungen ab 21. Jänner 2021 gültig

Die Neuregelung für das Gutachten gilt für alle Diesel-, Benzin-, Hybrid- und PlugIn-Hybrid-Pkws sowie Leicht-Lkws, die seit 1. Jänner 2021 erstmalig zugelassen wurden. Die bei der Verbrauchsdaten-Erfassung ausgelesenen Daten werden an die  zentrale Datenbank des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) gesendet und anschließend an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. So soll ermittelt werden, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte auch stimmen. 

Wer sich dabei um den Datenschutz sorgt, kann dem Auslesen der Daten widersprechen. Dazu muss die Fahrzeug-Besitzerin oder der Fahrzeug-Besitzer vor der Überprüfung die Verweigerung aktiv einfordern und mit einer Unterschrift am Prüfbericht bestätigen. "Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung", versichert Prosenc. "Man bekommt trotzdem ein Pickerl."

Fahrzeug-Besitzer*innen können der Weitergabe der Verbrauchsdaten auch widersprechen. | Foto: Sandra Schütz
  • Fahrzeug-Besitzer*innen können der Weitergabe der Verbrauchsdaten auch widersprechen.
  • Foto: Sandra Schütz
  • hochgeladen von Sandra Schütz

Geringe Abweichungen bisher

Vertragswerkstätten innerhalb der EU würden bereits seit einem Jahr Verbrauchsdaten erheben. Dabei wurden nur geringe Abweichungen bei Diesel-, Benzin- und Hybrid-Fahrzeugen festgestellt. Diese sind aber durch unterschiedliche Betriebsbedingungen wie den Anhänger-Betrieb, Bergfahrten oder die individuelle Fahrweise zu erklären. Bei PlugIn-Hybrid-Fahrzeugen lässt sich erschließen, dass sie nicht regelmäßig geladen werden.

Das könnte dich auch interessieren:

Das Pickerl mit QR-Code, eCall-Prüfung und Verbrauchsdaten
Änderungen beim "Pickerl" für Autobesitzer
Der Februar 2023 bringt viele Neuerungen

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.