Winterdienst: Worauf man als Hausbesitzer achten muss

Eigentümer von Liegenschaften sind zum Winterdienst verpflichtet, um Fußgänger nicht zu gefährden. | Foto: flickr/holding graz (c) Enrico Radaelli CC BY 2.0
  • Eigentümer von Liegenschaften sind zum Winterdienst verpflichtet, um Fußgänger nicht zu gefährden.
  • Foto: flickr/holding graz (c) Enrico Radaelli CC BY 2.0
  • hochgeladen von Julia Schulz

ÖSTERREICH. Mit Beginn des Jahres wurde auch ganz Österreich erstmals flächendeckend mit Schnee beglückt. Lachende Kinder, besinnliche Ruhe und nachträgliche Weihnachtsstimmung sind dabei die Assoziationen vieler Winterfans. Doch Schnee bringt nicht nur schöne Gefühle, sondern auch wichtige Verpflichtungen mit sich - vor allem für Eigentümer von Liegenschaften.

Wo, wie und wann geräumt werden muss

Prinzipiell gilt, dass Gehwege und Gehsteige bis drei Meter Entfernung (wenn es keinen Gehweg gibt bzw. in Fußgängerzonen oder Wohnstraßen ein Meter ab der Grundstücksgrenze) von Schnee gereinigt und im Falle einer Glatteisgefahr bestreut werden müssen. Diese Regelung gilt täglich von sechs bis 22 Uhr. Auch von den Dächern müssen Gefahrenquellen wie Eisbildungen oder Schneewächten entfernt werden. Natürlich gibt es auch immer Ausnahmen von den Regeln, zum Beispiel wenn die Schneeräumung aufgrund andauernden Schneefalls für den Besitzer nicht zumutbar ist.

Warum geräumt werden muss

Fußgänger sollen durch die Anrainerpflichten vor Gefahren geschützt werden. Achtung: Die Verletzung der Pflichten kann zu Verwaltungsstrafen führen und bei einem Unfall haftet der Eigentümer. Ausnahme: Es besteht die Möglichkeit, die Pflichten an ein Schneeräumungsunternehmen zu übertragen, das im Falle einer Pflichtverletzung für Schäden haftet - auch schon für leichte Fahrlässigkeiten. Wichtig: Bei einem Schaden liegt die Beweispflicht beim Schädiger - er muss nachweisen können, dass ihm kein Verschulden anzulasten ist.

Wohin geräumt werden muss

Es ist nicht erlaubt, den geräumten Schnee ohne Ausnahmebewilligung auf der Straße abzulagern. Am besten klären Sie bei der jeweiligen Gemeinde ab, welche Rechtsvorschriften für Ihre Straße gelten.

Welche Pflichten die Gemeinden haben

Aufgrund der vielen weiteren Ausnahmen und lokalen Bestimmungen, wie zum Beispiel über die Art der zulässigen Streumittel, ist es dringend ratsam, sich bei der jeweiligen Gebietskörperschaft im Vorhinein zu erkundigen. Aber auch die Gemeinden selbst müssen einige Regeln und Haftungsbereiche beachten. Kommunalnet hat die wichtigsten Empfehlungen für Gemeinden zusammengefasst.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.