Kein Anspruch trotz Fernunterricht?
Verwirrung um Sonderbetreuungszeit

Home-Office und Kinderbetreuung stellen für Eltern eine zusätzliche Belastung dar. | Foto: pixabay
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  • Home-Office und Kinderbetreuung stellen für Eltern eine zusätzliche Belastung dar.
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Bei der Verkündung der Umstellung auf Distance-Learning am Samstag, war es unklar, ob Eltern zur Betreuung der Kinder automatisch einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit haben. Arbeitsministerium und Gesundheitsministerium teilen widersprüchliche Informationen aus.

ÖSTERREICH. Der harte Lockdown ab Dienstag begründet an sich noch nicht den neuen Rechtsanspruch von Eltern auf Sonderbetreuungszeit - obwohl bis 7. Dezember die Kindergartenpflicht fällt und alle Schulen auf Fernunterricht umstellen. „Wo Kindergärten und Schulen momentan geschlossen sind, das heißt keine Kinderbetreuung angeboten wird, gibt es natürlich einen Rechtsanspruch“, hieß es aus dem Arbeitsministerium. „Nach Rücksprache des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber kann die Sonderbetreuungszeit aber auch in sonstigen Fällen in Anspruch genommen werden.“

Nur in Absprache mit Arbeitgeber

Während des Lockdowns gebe es die Möglichkeit auf Betreuung in den Kindergärten und Schulen. Unterricht findet dort aber ab Dienstag freilich keiner statt, außerdem lautet die Empfehlung der Regierung klar, die Kinder zuhause zu betreuen, sofern möglich. Erst Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sagte in der ORF-Pressestunde:  „Wer die Möglichkeit hat, Kinder zu Hause zu betreuen, den bitten wir, das zu tun“. Man dürfe nicht vergessen, dass man derzeit Hunderttausende Arbeitslose habe sowie Menschen in Kurzarbeit und Menschen, deren Geschäfte und Betriebe geschlossen seien. 

Trotz Fernunterricht: Der Rechtsanspruch gilt nur, wenn die Einrichtungen komplett geschlossen sind. | Foto: privat
  • Trotz Fernunterricht: Der Rechtsanspruch gilt nur, wenn die Einrichtungen komplett geschlossen sind.
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Sonderbetreuungszeit können Eltern wie bisher aber nur in Absprache mit dem Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit greift dann, wenn die Betreuungseinrichtung geschlossen hat, etwa wenn die Betreuerinnen an Corona erkrankt seien, so das Ministerium.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) wiederum hatte am Samstagabend den Entfall der Sonderbetreuung noch verneint : "Nein, das glaube ich nicht. Uns geht es ja nicht darum, dass wir hier jemanden austricksen, sondern es gibt ein Angebot für jene Eltern, die es brauchen."

"Schlag ins Gesicht aller Eltern"

"Verunsicherung hilft gerade niemandem", merkte man im ÖGB auf Anfrage der APA am Sonntag an. Die Intention des Gesetzes sei es, dass Eltern nicht im Stich gelassen werden dürfen. Man werde den Lockdown-bedingten Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit überprüfen, hieß es vom ÖGB. Kritk kommt von SPÖ-Frauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek: Dass es den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit im bevorstehenden Lockdown de facto nicht gebe, sei "ein Schlag ins Gesicht der Eltern", meinte sie in einer Aussendung. Einmal mehr zeige sich, dass diese Bundesregierung Politik für jene mache, "die es sich ohnehin richten können". Die Sorgen der Arbeitnehmer seien dem Kanzler "schlicht und einfach egal".

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Home-Office und Kinderbetreuung stellen für Eltern eine zusätzliche Belastung dar. | Foto: pixabay
Trotz Fernunterricht: Der Rechtsanspruch gilt nur, wenn die Einrichtungen komplett geschlossen sind. | Foto: privat

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