Außenministerium warnt vor Reise
Österreicherin im Niger entführt

Die Entführte arbeitet als Entwicklungshelferin in Agadez, der größten Stadt im Zentrum des Landes. | Foto: Stefania Buletti
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  • Die Entführte arbeitet als Entwicklungshelferin in Agadez, der größten Stadt im Zentrum des Landes.
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Eine 73-jährige Österreicherin, die seit 30 Jahren als Entwicklungshelferin im Niger tätig ist, wurde entführt. Das österreichische Außenministerium bestätigte die Entführung und verweist auf die prekäre Sicherheitslage im westafrikanischen Land.

ÖSTERREICH. Im Niger kam es laut der Tageszeitung Heute zu einer Entführung einer Entwicklungshelferin, die dort seit 30 Jahren ihre Dienste leistet. Laut Berichten lebte sie in Agadez, der größten Stadt im Zentrum des Nigers. Die Region ist für ihre Instabilität bekannt, Anschläge und Entführungen gehören dort zur täglichen Gefahr – selbst in der Hauptstadt Niamey.

Niger, amtlich Republik Niger, ist ein Binnenstaat in Westafrika. | Foto: Peggy und Marco Lachmann-Anke
  • Niger, amtlich Republik Niger, ist ein Binnenstaat in Westafrika.
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Niger ist ein Binnenstaat in Westafrika. Der namensgebende Fluss Niger durchfließt den relativ dicht besiedelten Südwesten des Wüsten- und Savannenstaates. Niger grenzt im Norden an Algerien und Libyen, im Westen an Mali und Burkina Faso, im Osten an den Tschad und im Süden an Nigeria und Benin.

Aktuelle Reisewarnung 

Das Außenministerium hat für den Niger eine Reisewarnung der höchsten Stufe (Sicherheitsstufe 6) ausgesprochen. Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Die Sicherheitssituation für Ausländer gilt als äußerst kritisch. "Die Lage kann sich jederzeit verändern und verschärfen", warnt das Ministerium und empfiehlt die Nutzung der Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung, um über aktuelle Entwicklungen informiert zu bleiben.

Konsequenzen bei Reisen in Krisengebiete

Reisewarnungen werden nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, in denen Leib und Leben gefährdet sind. Personen, die dennoch in solche Gebiete reisen, sollten sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:

  • Konsularische Unterstützung ist nur eingeschränkt möglich.
  • Versicherungen können trotz bestehender Verträge ihre Leistungen verweigern.
  • Im Notfall können Kosten für Schutzmaßnahmen oder Hilfeleistungen von der Republik Österreich zurückgefordert werden.

Diese Regelungen basieren auf dem Konsulargebührengesetz und sollen sicherstellen, dass öffentliche Ressourcen gezielt eingesetzt werden.

Die Entführung der Entwicklungshelferin unterstreicht einmal mehr die Gefährdungslage im Niger. Österreichische Behörden appellieren eindringlich, die Reisewarnung ernst zu nehmen und alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

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