Dienstwagen, Wohnmobil, NoVA und Co.
Neue Straßenverkehrsregeln ab 2023

2023 steht die nächste Stufe der CO2-Bepreisung an und Verschärfungen der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt). Auch bei den Firmen-Elektroautos und der Pendlerpauschale stehen Neuerungen bevor. | Foto: Symbolfoto Polizei
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  • 2023 steht die nächste Stufe der CO2-Bepreisung an und Verschärfungen der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt). Auch bei den Firmen-Elektroautos und der Pendlerpauschale stehen Neuerungen bevor.
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Das neue Jahr bringt zahlreiche Veränderungen im Straßenverkehr mit sich: Die nächste Stufe der CO2-Bepreisung steht an, Normverbrauchsabgabe (NoVA) und motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) werden verschärft. Auch bei den Firmen-Elektroautos und der Pendlerpauschale stehen Neuerungen bevor, erläutert der ÖAMTC in einer Aussendung.

ÖSTERREICH. Beim Autokauf raten die Expertinnen und Experten des Verkehrsclubs schon jetzt auf einen niedrigen Verbrauch und niedrige CO2-Emissionen zu achten, da diese in Zukunft stärker besteuert werden – Umwelt und Geldbörse zuliebe.

CO2-Bepreisung steigt um rund fünf Euro

Die lange von der Regierung geplante CO2-Besteuerung trat nach mehrfachem Aufschieben im Oktober in Kraft. Zu Jahresbeginn soll sie weiter erhöht werden, um der Erreichung der Klimaziele näher zu kommen. Ursprünglich war eine Erhöhung von 30 auf 35 Euro je Tonne CO2 geplant. Wegen der massiven Teuerung fossiler Energieträger sieht das Gesetz nun jedoch eine Halbierung der geplanten Erhöhung auf 32,5 Euro pro Tonne vor. Damit steigen die Preise an den Zapfsäulen um 0,75 Cent je Liter Diesel und 0,68 Cent je Liter Benzin, so die Rechnung des ÖAMTC.

Um die CO2-Bepreisung abzufedern, wurde der Klimabonus ins Leben gerufen, dessen Höhe vom Wohnort abhängen soll. Noch ist nicht abgeklärt vom Klima- und Finanzministerium wie hoch dieser genau ausfallen wird. Während unter 18-Jährige die Hälfte bekommen, gibt es für Menschen mit Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, den Maximalbetrag des regionalen Klimabonus.

Wegen der hohen Spritpreise wurde die Pendlerpauschale kurzzeitig erhöht. Der Pendlereuro soll noch bis inklusive Juni 2023 gültig sein. Insbesondere bei der Pendlerpauschale sieht der ÖAMTC dringenden Reformbedarf: "Es ist höchste Zeit, dass Pendler:innen eine einkommensunabhängige und kilometergenaue Kostenabgeltung gewährt wird." 

Wer sein E-Auto Zuhause lädt, soll in Zukunft Geld dafür zurückbekommen. | Foto: Michael Ellenbogen
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Höhere Kosten durch NoVA – mit Ausnahmen

Die für Neufahrzeuge zu bezahlende Normbezogene Verbrauchsabgabe (NoVA) steigt mit 2023 um einen Prozent für neue Pkws, die mehr als 104 Gramm an CO2 je Kilometer ausstoßen. Das entspricht einem Normverbrauch von vier Liter Diesel und rund 4,6 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Bei einem Auto um 30.000 Euro netto bedeute das ein Kostenplus von 300 Euro gegenüber dem aktuellen Kalenderjahr.

Wer ein noch verbrauchsintensiveres Auto besitzt, zahlt noch mehr: Emittiert ein Pkw mehr als 170 Gramm CO2 pro Kilometer, wird eine nachträgliche Erhöhung der zu zahlenden Prämie bei Häufung von Schadensfällen fällig. 2022 war der Malus erst bei 185 Gramm CO2 je Kilometer zu bezahlen. Das betrifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als ungefähr 6,5 Liter Diesel oder 7,5 Liter Benzin. Hinzu kommt 2023 ein Malus von 70 Euro für jedes Gramm über dem Grenzwert (2022: 60 Euro).

Um 10 Prozentpunkte angehoben, wird der Maximal-Steuersatz für den NoVA-Prozentsatz bei Pkw auf 70 Prozent. Diese Maßnahme greift bei Wägen mit einem Verbrauch von mehr als 15 Liter Diesel oder 18 Liter Benzin und mehr. Diese Teuerung kann auch Klein-Lkws treffen, da auch hier NoVA-Verschärfungen ab höheren Verbräuchen kommen.

Als Übergangsregelung gilt, wenn ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2022 für ein Neufahrzeug abgeschlossen wurde, ist man von den NoVA-Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1. April 2023 geliefert wird. 

mVSt: Geringere Abgaben für Wohnmobile

Für Autos die ab 1. Jänner 2023 zum ersten Mal zugelassen werden, wird eine um 34,56 Euro jährlich höhere motorbezogene Versicherungssteuer anfallen als noch in diesem Jahr. Eine geringere oder gar keine Steuererhöhung soll es nur bei effizienten oder leistungsschwächeren Pkw geben.

Für Wohnmobile der Aufbauart SA (bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht), dessen Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist, soll die Steuer ab Juni 2023 sinken. Grund dafür ist eine Änderung der Berechnungsbasis für die motorbezogene Versicherungssteuer ab 1. Juni 2023. Ab dann wird nur mehr die Leistung des Verbrennungsmotors des Kraftwagen herangezogen und die CO2-Emissionen sind nicht länger relevant. Das gilt auch für Wohnmobile, die nach dem 30. September 2020 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden.

Für Wohnmobile der Aufbauart SA (bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht), dessen Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist, soll die motorbezogene Versicherungssteuer ab Juni 2023 sinken. | Foto: Gritsch
  • Für Wohnmobile der Aufbauart SA (bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht), dessen Basisfahrzeug ein Kraftfahrzeug der Klasse N ist, soll die motorbezogene Versicherungssteuer ab Juni 2023 sinken.
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Privatnutzung von Firmenautos wird teurer, E-Autos werden gefördert

Wer seinen Dienstwagen weiter privat nutzt, muss ab dem neuen Jahr Steuern dafür bezahlen. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in der Regel zwei anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten monatlich versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung 2023 wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 132 Gramm pro Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) gesenkt. Für E-Autos fällt nach wie vor kein Sachbezug an.

Für das Laden von E-Firmenautos, wenn der oder die Arbeitnehmerin einen Kostenersatz vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin erhält, soll dieser in Zukunft abgaben- und steuerfrei sein. Zusätzlich sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Kosten von bis zu 2.000 Euro für die Errichtung einer Lademöglichkeit bei Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin Zuhause abgaben- und lohnsteuerfrei übernehmen können.

Was jetzt schon möglich ist, ist der Verkauf eines Nachweises, dass erneuerbarer Strom für das Laden eines E-Autos verwendet und somit CO2 eingespart wird. Bisher gehörte die sogenannte "eQuote", die Konsumentinnen und Konsumenten beim Laden ihres E-Autos Zuhause erzielen, dem Stromanbieter, mit dem der Liefervertrag besteht. Mit einer novellierten Kraftstoffverordnung soll die eQuote ab nächstem Jahr den Zulassungsbesitzerinnen und -besitzern zustehen, wodurch sie im Grunde aktiv Geld verdienen können.

Fahrzeugbeschlagnahmung bei Raserei noch offen

Wie jedes Jahr werden auch die Preise für Parkgebühren und Vignette erhöht. Zu beachten ist, dass mit der 34. Straßenverkehrsordnungsnovelle (StVO) die Fahrzeugbeschlagnahmung und darauffolgende Versteigerung bei extremer Raserei durch die Exekutive möglich sein soll. Hier sind vor allem verfassungsrechtliche Fragen noch offen. Ins digitale Zeitalter befördert, wird ab 2. Februar 2023 das §57a Gutachten. Mit einem neuen Layout versehen, erhält das "Pickerl" zusätzlich einen QR-Code. Mithilfe dieses QR-Codes kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.

Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a Begutachtung die Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 erfasst und vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gesendet und an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Ziel ist, festzustellen, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Der ÖAMTC übt Kritik an der Weitergabe der Daten zusammen mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

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