Polizei
Beschwerdestelle zeigt unerwartet hohen Andrang
Vor einem Jahr nahm die Beschwerde- und Ermittlungsstelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) ihre Arbeit auf: Demnach hat sich die Anzahl der Beschwerden fast verdoppelt.
ÖSTERREICH. Am 22. Jänner 2024 hat die Beschwerde- und Ermittlungsstelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) ihre Arbeit aufgenommen, die im Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt ist. Sie wurde eingerichtet, um Vorwürfen gegen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes nachzugehen, vorher waren die Landespolizeidirektionen dafür zuständig. Österreich reagierte damit auf internationale Empfehlungen und Kritik von NGOs, die weitere Fortschritte bei der Verhütung von Misshandlungen anmahnten.
Zum Jahrestag der Einrichtung der Beschwerde- und Ermittlungsstelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) am 22. Jänner meldet sich der EBM-Beirat zu Wort. Beiratsvorsitzende Meinrad Handstanger, ehemaliger Senatspräsident im Verwaltungsgerichtshof:
„Die EBM erfährt viel Zuspruch und wir erkennen hohen Einsatz aller Beteiligten in dieser Pionierphase“
>>>Hier geht es zur Homepage des EBM.<<<
"Akzeptanz auf beiden Seiten hoch"
Statt der durchschnittlich 300 Vorwürfe der letzten Jahre hätten sich nach Angaben der EBM seit der Einrichtung der Stelle im letzten Jahr bereits mehr als 500 Personen beschwert. Der Beirat erkennt darin das steigende Vertrauen von Betroffenen in eine wirksame Aufklärung. Aber auch unter den Exekutivbediensteten habe sich die EBM dem Vernehmen nach einen Ruf als professionelle Einheit erworben. Handstanger:
„An der hohen Akzeptanz der EBM kann man ablesen, wie ein tätiges Bekenntnis zur Fehlerkultur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger stärken kann und gleichzeitig allen Polizistinnen und Polizisten nützt, die eine gute Arbeit leisten“
Auch die Zusammenarbeit zwischen EBM-Leitung und EBM-Beirat laufe tadellos.
Der zweite Zwischenbericht des EBM zum Jahresende stellte einigen Handlungsbedarf fest: Im Vordergrund steht vor allem die angespannte Personalsituation. Auch werden die rechtlichen Rahmenbedingungen als verbesserungsfähig genannt.
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