"Legal High"
Ministerium stuft HHC als psychoaktive Substanz ein
Hexahydrocannabinol, besser bekannt als HHC, wird als psychoaktive Substanz eingestuft, womit die Herstellung und der Handel künftig verboten sind. Das Gesundheitsministerium reagiert damit auf die stetig größer werdende Beliebtheit der als "Legal High"vermarkteten, aber noch weitestgehend unerforschten Substanz.
ÖSTERREICH. Ebenso wie THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) wird auch HHC (Hexahydrocannabinol) aus der Cannabispflanze gewonnen. Bislang fehlt es aber an wissenschaftlichen Daten über mögliche gesundheitliche Folgen des Konsums, erklärte das Gesundheitsministerium am Mittwoch via Aussendung. Vor allem Jugendliche ziehe die Vermarktung als "Legal High" an, weswegen HHC nun in die Verordnung über neue psychoaktive Substanzen aufgenommen werde, heißt es darin weiter.
"Die neue Regelung soll vor allem die Gesundheit junger Konsumentinnen und Konsumenten schützen", betonte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Aufgrund der Aufnahme in die "Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung" sind die Herstellung und der Handel von und mit HHC künftig verboten, Besitz und Konsum bleiben hingegen weiterhin straffrei. Die neue Regelung tritt laut Ministerium mit Donnerstag, den 23. März 2023 in Kraft.
Folgen weitestgehend unerforscht
Synthetisch hergestellte HHC-Produkte werden in Österreich immer öfter konsumiert und vermarktet, während etwaige gesundheitliche Kurz- oder Langzeitfolgen weitestgehend unerforscht sind. Mit der neuen Einstufung würden Herstellung und Handel verboten, "bis wir ausreichend Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen haben", erklärte der Gesundheitsminister.
Österreich orientiert sich damit an anderen europäischen Ländern sowie den Empfehlungen von Gesundheitsexpertinnen und -experten. In Finnland wurde HHC bereits als neue psychoaktive Substanz eingestuft, in Belgien und Ungarn wird dies in Kürze erwartet. Auch in anderen europäischen Staaten wird derzeit über den künftigen Umgang mit synthetisch hergestellten HHC-Produkten diskutiert.
"Legal High"
Laut Drogenlexikon ist die Bezeichnung "Legal High" kein Fachbegriff, vielmehr handele es sich um einen Szenenamen, der aus Gründen der besseren Vermarktung von den Händlern der betreffenden Substanzen geprägt wurde. Demnach werden "Legal Highs" oft auch als "Räuchermischungen", "Badesalze" oder "Reiniger" verkauft, um den eigentlichen Zweck der Produkte – den Konsum – zu verschleiern und rechtliche Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes oder des Arzneimittelgesetzes zu umgehen.
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