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Strompreisbremse ab Juli halbiert – was sich ändert

Ab Juli ist ein Verbrauch von bis zu 2.900 kWh pro Haushalt mit 15 Cent/kWh – statt wie bisher 30 Cent – subventioniert. | Foto: Shutterstock / Symbolbild
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  • Ab Juli ist ein Verbrauch von bis zu 2.900 kWh pro Haushalt mit 15 Cent/kWh – statt wie bisher 30 Cent – subventioniert.
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Ab Juli wird der staatliche Zuschuss bei der Strompreisbremse halbiert. Dann werden nur mehr maximal 15 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh) gefördert. Was das für dich bedeutet, worauf du achten solltest und wann du einen Tarifwechsel in Betracht ziehen solltest, erfährst du hier. 

ÖSTERREICH. Die Strompreisbremse wird ab 1. Juli als Reaktion auf die Entspannung am Strommarkt halbiert. Betroffen von den Kürzungen sind all jene Haushalte, in deren Tarif der Energiepreis den Schwellenwert von 25 Cent pro kWh Strom übertrifft. Speziell für diese Kundengruppe kann es sich jetzt auszahlen, Preise zu vergleichen und allenfalls einen Vertrags- bzw. Anbieterwechsel durchzuführen. 

Was ab 1. Juli gilt

Gleicht bleibt, dass du pro Haushalts-Zählpunkt für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) 10 Cent/kWh netto für die Energie bezahlst. Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen hinzu. Neu ist allerdings, dass der maximale Stromkostenzuschuss dabei nur noch 15 Cent/kWh – statt wie bisher 30 Cent/kWh – beträgt. Das bedeutet, wenn der Energiepreis deines Lieferanten über 25 Cent/kWh liegt, zahlst du den Anteil, der darüber liegt, zuzüglich zu den 10 Cent/kWh.

Rechenbeispiele der E-Control:

  • 45 Cent/kWh: Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Energiepreis von 45 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh auch jeweils die maximalen 15 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlen 30 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird wiederum von den 45 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 9 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 39 Cent pro kWh.
  • 25 Cent/kWh: Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, auch diese bezahlen 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch wiederum von den 25 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 5 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 15 Cent pro kWh.
  • 15 Cent/kWh: Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen Energiepreis von 15 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 5 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlen 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch von den 15 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 3 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 13 Cent pro kWh.

Die Umsatzsteuer wird jeweils von dem vollen Betrag ohne Zuschuss berechnet. Für den Verbrauch, der über 2.900 kWh liegt, bezahlst du den regulären Energiepreis deines Lieferanten. 2.900 kWh entsprechen übrigens rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushalte. 

Trotz Stromkostenbremse Preise vergleichen 

Es ist also trotz der Stromkostenbremse ratsam, den Preis des eigenen Lieferanten zu prüfen und ggf. zu vergleichen – vor allem dann, wenn der eigene Tarif über 25 Cent pro kWh liegt. Unabhängig von den Kürzungen kann sich ein Anbieterwechsel auch für all jene Kundinnen und Kunden auszahlen, deren Verbrauch über der Fördergrenze von 2.900 kWh Strom liegt. Sie bezahlen schließlich für jede darüberliegende Kilowattstunde den vollen Energiepreis. 

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