Aflenz-Kurort
Übergabe des Burgfriedsbriefs

- Bei der Übergabe mit dabei waren Vizebürgermeister Thomas Gaber, Dieter Grassberger und Fritz Karlon (beide von der Bürgerlichen Forst und Almgemeinschaft Aflenz) sowie Bürgermeister Hubert Lenger.
- Foto: Gemeinde Aflenz
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In Aflenz wurde der Burgfriedsbrief, das Original stammt aus dem Jahr 1482, in einem kleinen Festakt an die Gemeinde Aflenz Kurort übergeben.
AFLENZ. Dieser Burgfriedsbrief wurde von der Bürgerlichen Forst- und Almgemeinschaft Aflenz in seinem Archiv gefunden und nun feierlich an die Gemeinde Aflenz-Kurort übergeben. Bei der Übergabe mit dabei waren Vizebürgermeister Thomas Gaber, Dieter Grassberger und Fritz Karlon ( beide von der Bürgerlichen Forst und Almgemeinschaft Aflenz) sowie Bürgermeister Hubert Lenger.
Burgfried ist ein Begriff aus der Gerichtsorganisation des Mittelalters und der frühen Neuzeit bis in das 18. Jahrhundert. Er bezeichnet Grundflächen (Schlösser, Bauernhöfe, Wohngebäude und deren Umgebung), die einen eigenen Gerichtsbezirk bildeten und damit vom Zuständigkeitsbezirk des allgemein zuständigen Gerichts ausgenommen waren. In einem Burgfried hatte der jeweilige Grundherr selbst das Recht, bestimmte Angelegenheiten zu entscheiden und Strafen auszusprechen, ohne dafür ein anderes Gericht befassen zu müssen. Außerhalb eines Burgfrieds lag die niedere Gerichtsbarkeit zumeist bei Angehörigen der Landstände.

- Die Pfarrkirche Aflenz-Kurort mit der Propstei war schon damals das Zentrum des Burgfrieds.
- Foto: Kern
- hochgeladen von Angelika Kern
Rechte, Freiheiten & Privilegien
Der Aflenzer Burgfriedsbrief aus dem Jahr 1482 besagt, wo die Grenze des märkischen Burgfriedsbezirkes zu verlaufen hat: Die Grenze verlief vom Petruskreuz entlang des Pfaffenweges bis nach Pietschach (Tutschach), reichte bis zum Fegenberg und endete am Berg beim Zaun des Pierergutes. Von dort verlief die Grenze quer über diverse Leiten wieder hinunter zum Petruskreuz.
Der Burgfried sollte von den Aflenzer Bürgern und Marktrichtern mit allen Ehren, Rechten, Privilegien und Freiheiten verwaltet werden. Den Pröbsten, Landrichtern, Amtsleuten und anderen Lambrechter Untertanen im Aflenzertal wurde streng verboten, Eingriffe in die Rechte der Aflenzer Bürger in deren Burgfriedsbezirk vorzunehmen.
Die Originalurkunde war bis zuletzt im Besitz der "Bürgerlichen Forst- und Almgemeinschaft Aflenz" und ist im Archiv des Landes Steiermark restauriert hinterlegt.
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