Bezirk Bruck
Barbecue-Geruch: Grillen im eigenen Garten ist erlaubt

- Fleisch, Wurst, Gemüse, Salate und Brot - am Wochenende werden viele Gartenbesitzer:innen den Griller anheizen.
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Für manche ein appetitanregender Duft, für manche ein störender Gestank: der Barbecue-Geruch in der Nachbarschaft. Doch wie viel Rauch und Geruch müssen Nachbarinnen und Nachbarn "ertragen"? Rechtsanwältin Mag. Kathrin Schuhmeister klärt auf.
BEZIRK. Der Frühling ist zurückgekehrt - Zeit den Grill anzuheizen und sich Fleisch, Gemüse und Co. schmecken zu lassen. Der Grill zischt und Rauch steigt auf. Beim Duft von Barbecue bekommen manche Nachbarinnen und Nachbarn gleich selbst Appetit.
Rauch vom Nachbargrundstück
Doch einige Anrainerinnen und Anrainer könnten sich von Rauch und Geruch der Grillparty gestört fühlen. So ein Mannersdorfer, der seinen Unmut per Leserbrief äußert:
"Der Nachbar stellt den Grillplatz unmittelbar neben Zaun und Mauer auf. Wieso kann die Nachbarfamilie unsere Rechte nicht berücksichtigen: Achten Sie beim Grillen darauf, dass der Rauch und Geruch möglichst nicht in die Nachbargrundstücke oder andere Wohnungen ziehen. Fazit: Wir müssen alle Fenster und Türe sofort zu machen und Wäsche im Frühling/Sommer nicht draußen trocknen lassen."
Doch wie viel Rauch und Geruch vom Nachbargrundstück müssen ertragen werden?

- Der Geruch von Grillgut: angenehmer Duft oder lästiger Gestank?
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Rauch muss geduldet werden
Bis zu einem gewissen Ausmaß müssen Rauch, Wärme, Gerüche, Gase usw. vom Nachbargrundstück geduldet werden. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können die Einwirkungen durch Rauch oder Geruch mit einer Unterlassungsklage untersagen, wenn das ortsübliche Maß überschritten oder die ortsübliche Benützung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird. (oesterreich.gv.at)

- Mag. Kathrin Schuhmeister eröffnete ihre Kanzlei 2016 in Schwechat.
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Die gesetzlichen Bestimmungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Kathrin Schuhmeister ist Rechtsanwältin in Schwechat und schildert ihre Erfahrungen:
"Im eigenen Garten (hier gelten ohnedies die geringsten Einschränkungen) darf gegrillt werden, es sind allerdings nur Kohle und Gas gestattet. Solange keine massive Lärm- oder Geruchsbelästigung entsteht, ist Grillen im eigenen Garten erlaubt. Das Wort 'massiv' ist deswegen relevant, weil genau das gerichtlich im Zweifel bei einer Streitigkeit mit dem Nachbarn/der Nachbarin geklärt werden muss. Konkret, ob eine massive Belästigung besteht oder nicht. Jede:r Grundstückseigentümer:in hat in Österreich das Recht (wenn er/sie sich von Immissionen oder Emissionen belästigt fühlt) eine Unterlassungsklage bei Gericht einzubringen. Sodann wird in diesem Verfahren geklärt werden, ob hier eine Beeinträchtigung vorliegt oder nicht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang immer das ortsübliche Maß, also wie viel als 'normal' im jeweiligen Ort 'gilt'. Da kommt es auch auf die jeweilige Nachbarschaft an und kann diese Ortsüblichkeit immer nur im jeweiligen Einzelfall geklärt werden. In der Praxis ist das Grillen einmal in der Woche jedenfalls ortsüblich."
Die Rechtsanwältin ergänzt, dass insbesondere Vereine das Grillen im Freien in der Praxis mit zusätzlichen Haus- und Gartenordnungen regeln. Dies gehe meist damit einher, dass die Grundstücke meist kleiner sind und dadurch Nachbarinnen und Nachbarn schneller belästigt werden könnten.
In jedem Fall ist es ratsam, bei Lärm-, Rauch- oder Geruchsbelästigung zuerst ein offenes Gespräch mit der Nachbarschaft zu suchen.
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