Amstetten/Waidhofen
80 Euro Freiwilligenpauschale für Ehrenamt in Niederösterreich

"Spendenabsetzbarkeit für alle kommt", sagt Nationalrat Andreas Hanger aus Ybbsitz.
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"Kleine" und "große" Freiwilligenpauschale, Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement, ein Staatspreis, ein Klimaticket für Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr und Spendenabsetzbarkeit. Das ändert sich 2024 für Ehrenamtliche im Bezirk.

BEZIRK. "Wir haben im Bezirk Amstetten 82 Freiwillige Feuerwehren mit rund 7.000 aktiven Feuerwehrleuten, wir haben rund 50 Blasmusikvereine, in denen etwa 2.500 Menschen im Bezirk mitwirken. Dazu kommen Rotes Kreuz, Sportvereine, Caritas, Besuchsdienste. Ehrenamt ist ein breiter Bereich", sagt Nationalrat Andreas Hanger aus Ybbsitz, ÖVP-Freiwilligensprecher.

Neue Stärkung für das Ehrenamt

Ein neues Freiwilligengesetz, Rettungs-Unterstützungsgesetz und ein Gemeinnützigkeitspaket sollen das Ehrenamt im Land stärken. Rund 3 Mio. Menschen engagieren sich ehrenamtlich in diesen Organisationen, 250.000 Menschen sind dort beschäftigt.
Der Tätigkeitsbereich dieser Organisationen umfasst Sozialarbeit, Gesundheits- und Pflegedienste, Altenbetreuung, Kinder- und Jugendwohlfahrt, Feuerwehren, Rettungswesen, Katastrophen- und Zivilschutz, Arbeitsmarktpolitik und Inklusion, Kultur (Blasmusik- und Chorverbände u.a.), Pflege unserer Traditionen, Jugendarbeit, Bildung, Umwelt- und Klimaschutz, Integration sowie Breiten- und Behindertensport.

Die Freiwillige Feuerwehr Waidhofen/Ybbs-Stadt beim Hochwasser-Einsatz. | Foto: FF Waidhofen/Ybbs-Stadt
  • Die Freiwillige Feuerwehr Waidhofen/Ybbs-Stadt beim Hochwasser-Einsatz.
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"Sie erbringen unverzichtbare Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge. Die Breite und Tiefe der Themen, die der gemeinnützige Sektor bearbeitet, sind ein Spiegel der gesellschaftlichen Vielfalt", so Hanger.

Bei all der Heterogenität vereinen die Non-Profit-Organisationen, Verbände und Netzwerke des sogenannten Dritten Sektors ihr gemeinnütziger Charakter, die Orientierung am Gemeinwohl und das gemeinsame Ziel, ein gutes Leben für alle Menschen in Österreich und darüber hinaus zu schaffen. Der gemeinnützige Sektor steht außerdem für eine offene Gesellschaft, in der Inklusion und Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben gelebte Realität sind.

"Mit diesen Zahlen liegt Österreich im Spitzenfeld und machen damit unser Land zu dem, was es ist, nämlich zu einem der lebenswertesten Länder weltweit", erklärt der Freiwilligensprecher.

Neues Freiwilligengesetz

Rotes Kreuz St. Peter in der Au | Foto: RKNÖ/Buchberger
  • Rotes Kreuz St. Peter in der Au
  • Foto: RKNÖ/Buchberger
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  • In der Freiwilligengesetzes-Novelle ist unter anderem die bundesweite Services und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement verankert. Die Servicestelle, d zentrales Instrument die Online-Plattform freiwillig-engagiert.at ist, wird mit 300 EUR im Jahr gefördert.
  • Für die Freiwilligenzentren in den Bundesländern gibt es künftig eine e Projektförderung. Die Fördermaßnahme ist mit jährlich einer Million Euro dotiert. 
  • Die Mittel des Anerkennungsfonds werden auf 500.000 EUR im Jahr aufgestockt
  • Innovative Freiwilligen-Projekte werden künftig einmal im Jahr mit einem Staat für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet.
  • Für jene jungen Menschen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Umweltjahr oder den Gedenkdienst im Inland absolvieren, gibt es künftig bis zu 500 Euro im Monat Taschengeld. Zusätzlich erhalten Freiwillige ein Gratis-Klimaticket. Die Untergrenze liegt bei 75 % der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze. Das Sozialministerium stellt zusätzlich 4,5 Millionen Euro für Trägerorganisationen im Sozialbereich bereit, um diese zu animieren, die volle Geringfügigkeitsgrenze zu zahlen.
  • Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste im Ausland werden künftig mit bis zu 3 Millionen Euro im Jahr gefördert.
  • Jugendliche, die einen Auslandsdienst absolvieren, können im Falle von Katastrophen oder anderen außerordentlichen Notständen diesen im Inland fortsetzen.
  • Im Freiwilligenrat wird künftig von einer Beschränkung der Funktionsperiode - bisher fünf Jahre - Abstand genommen. Die bisher vorgeschriebenen Fristen zur Bestellung von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern wird abgeschafft, Gleichzeitig werden die Aufgaben des Rates erweitert. Etwa um die Annahme der jährlichen Berichte des Anerkennungsfonds.
  • Der Österreichische Freiwilligenpass dient künftig als zentraler österreichischer Nachweis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement.

Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz

"Ziel dieses Gesetzes ist die Erhöhung der Resilienz (Widerstandsfähigkeit) im Katastrophenfall und die Steigerung der Funktionsfähigkeit unserer Einsatzorganisationen in denen die Freiwilligkeit eine große Rolle spielt - in der Katastrophenhilfe", erklärt Hanger. Dabei werden - ähnlich wie bereits die Feuerwehren seit 2022 - die Rettungsorganisationen zusätzlich mit jährlich 20 Millionen Euro/Jahr unterstützt.
Das Gesetz gilt für jene Einsatzorganisationen, welche im Rahmen der Katastrophenhilfe der Bundesländer zur Mitwirkung verpflichtet sind.

Das betrifft (in zumindest 4 Bundesländer):

Rotes Kreuz
Samariterbund
Malteser
Grünes Kreuz
Johanniter
Bergrettung
Wasserrettung
Höhlenrettung

Die Mittel werden für Investitionen (Notunterkünfte (z.B. Zelte), Fahrzeug- und Transportsysteme, Feldküchen oder Wasseraufbereitungsanlagen) zur Verfügung gestellt.
Erstmals werden von Seiten des Bundes in Zusammenarbeit mit den betroffen Rettungsorganisationen einheitliche Richtlinien für diese Investitionen festgelegt.

"Im Fokus steht dabei die Interoperabilität - das heißt die Möglichkeit alle Geräte über Bundesländer- und Organisationsgrenzen hinweg einsetzen zu können. Damit wird ein wichtiger Schritt für eine noch effektivere Katastrophenhilfe in Österreich getätigt."

Von den zu Verfügung gestellten Mittel werden 10% den Bundesorganisationen und 90% der Mittel den Landesorganisationen im Wege der Bundesländer zur Verfügung gestellt. Die Verteilung erfolgt auf Basis objektiver Kriterien, wobei insbesondere auch die Anzahl der freiwilligen MitarbeiterInnen eine große Rolle spielt. Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass der getroffenen Verteilungsschlüssen von allen Einsatzorganisationen einstimmiig begrüßt wird.

Neben den Rettungsorganisationen soll auch die Information der Bevölkerung über die richtige Vorsorge und das richtige Verhalten im Krisen- und Katastrophenfall ausgebau werden. Hierzu wird der Österreichische Zivilschutzverband ÖZSV), der bereits seit über E Jahren diese Tätigkeit vollbringt, ebenfalls zukünftig mit jährlich 2 Millionen Euro unterstüta

Dieses Gesetz wurde bereits im Innenausschuss verhandelt (einstimmig), der Beschluss ist der nächsten Parlamentssitzung vorgesehen.

Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz

Freiwilligenpauschale

"Ehrenamt muss immer Ehrenamt bleiben, gleichzeitig sollen Freiwilligen entstan wände zukünftig pauschal abgegolten werden können", sagt Andreas Hanger. Um in diesem Bereich für Rechtssicherheit zu sorgen, wird es eine steuerfreie „kleine" und "große" Freiwilligenpauschale (Aufwandsentschädigung) geben. Die „kleine" Freiwilligenpauschale (80,-/Monat bzw. Euro 1.000,- pro Jahr) kann zukünftig jeder gemeinnützige Verein an seine  Mitglieder steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Die erhöhte („große")  willigenpauschale (Euro 250,-/Monat bzw. Euro 3.000, pro Jahr) gilt für mildtätige Organisationen (zum Beispiel dem Roten Kreuz) oder auch für Ausbildner oder Übungsleiter in Vereinen (z.B. Chorleiter bzw. Kapellmeister).

Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit

Jeder gemeinnützige Verein hat ab 1. Jänner 2024 die Möglichkeit, vom Finanzamt eine Spendenabzugsbescheid zu bekommen, um auf die Liste der spendenbegünstigte Einrichtungen aufgenommen zu werden, wenn sie Formalkriterien der Gemeinnützigke erfüllt sind. Die Regelungen des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 werden mit 1. Jänner 2024 Kraft treten und in der Folge zu einem starken Anstieg an Spenden für gemeinnützige Vereine und Organisationen führen - und damit diesen Sektor und das Ehrenamt bzw. die Freiwillig tärken.

"Diese Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit ist die größte Reform im diesem Bereich seit Jahrzehnten"

, erklärt Hanger.

  • ALLE gemeinnützigen Bereiche werden am 1.1.2024 Zugang zur Spendenbegünstigung haben. Damit endet eine seit 2009 bestehende Benachteiligung für die Spendenzwecke Bildung, Tierschutz, Sport und Teile der Kultur, die im neuen Jahr endlich auch vom steuerlichen Anreiz profitieren können.
  • Speziell für kleine Organisationen mit jährlichen Spendeneinnahmen von weniger als einer Million Euro kommt eine erbesserung, die ihren Zugang zur Spendenbegünstigung esentlich erleichtert: Anstatt der umfassenden, jährlichen Wirtschaftsprüfung, die sie für die Gewährung der pendenbegünstigung bezahlen mussten, reicht in Zukunft die Bestätigung durch einen Steuerberater*in.
  • Während der Bescheid zur Spendenabsetzbarkeit bisher frühestens drei Jahre nach der Gründung des Vereins möglich war, kann der Antrag ab dem kommenden Jahr bereits nach einem Jahr Vereinstätigkeit gestellt werden. 
  • Durch die im internationalen Vergleich bislang sehr restriktiven und um förderlichen Rahmenbedingungen konnten gemeinnützig aktive tungen ihr Potential bislang bei weitem nicht ausschöpfen. Das sich ab 2024 u.a. dadurch ändern, dass die Absetzbarkeit von wendungen an gemeinnützige Stiftungen in Dauerrecht ernommen wird und nicht per Jahresende ausläuft. Außerdem können Stiftungen künftig schon im Gründungsjahr wesentlich flexibler agieren und auch Stiftungskapital (nicht nur dessen Erträgnisse) zum Einsatz bringen. Damit können sie etwa in akuten Krisenfällen schneller helfen.
  • Die Reform ist auch mit Verfahrenserleichterungen bei Statutenänderungen sowie bei der Abhebung von steuerlichen Grenzen verbunden. So wird beispielsweise die Obergrenze für Ausnahmegenehmigungen bei wirtschaftlichen Tätigkeiten von 40.000 auf 100.000 Euro erhöht. Insgesamt wird durch diese und andere Maßnahmen die Rechtssicherheit für gemeinnützige Vereine verbessert und Bürokratie abgebaut.
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