Kastrationspflicht und Leinenzwang: Alles geregelt zwischen Mensch und Tier

- <b>Ein Herz für Tiere: </b>Maria Kuttner vom Tierschutzverein Ybbstal mit Petzi.
- Foto: Dietl-Schuller
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Kastrationspflicht, Leine und Freilaufzone: Die Regeln des Zusammenlebens mit Hund und Katze im Bezirk.
BEZIRK. Seit erstem April gilt in Niederösterreich eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen. Diese klare Regelung sei "ganz wichtig", meint Maria Kuttner vom Tierschutzverein Ybbstal, der in den vergangenen zehn Jahren rund 1.800 Katzen aufnahm, vermittelte oder betreute.
Durch die neue Gesetzeslage würde man den Katzen viel Leid ersparen. Etwa 90 Euro würde die Kastration eines Weibchen kosten, erklärt Kuttner.
Freilaufzonen kommen
Auch abseits der Kastrationspflicht ist kaum etwas so streng reglementiert wie das Leben mit unseren vierbeinigen Lieblingen. So etwa auch bei den Hunden (sie-he Zur Sache).
Nicht ohne Grund versucht man daher, vor allem im städtischen Bereich Alternativen zu finden – etwa mit Hundefreilaufzonen. Bis zum Sommer sollen zwei solcher Zonen in Amstetten und Hausmening entstehen, erklärt Gemeinderätin Silvia Übelbacher. Es sei eine "gesicherte Umgebung" für Mensch und Besitzer, sagt sie.
Aufklärung für Besitzer
Bei Freilaufzonen sei Vorsicht geboten, warnt allerdings Martina Grasser, Diplomierte Hundepsychologin und Hundetrainerin.
Hier sei vor allem der Besitzer gefordert, um das Verhalten des eigenen und jenes der "fremden" Hunde sowie die Gesamtsituation richtig einschätzen zu können, erzählt sie etwa von "Problemen" in Wien.
Diese müssten auf die Körpersprache des Hundes achten und unterscheiden können, was ist noch Spiel und was sind Drohungen, erklärt Grasser, die sich oft mehr Aufklärung beim Umgang mit Hunden wünschen würde.
Bewusstseinsbildung wäre auch woanders wünschenswert.
Ein Sackerl fürs Gackerl
30 Euro kostet ein Gackerl ohne Sackerl in Waidhofen, wo es übrigens bereits eine Freilaufzone für Hunde gibt. Dies wird von Mitarbeiterinnen von Securop, die auch den Parkraum überwachen, kontrolliert. Die Hinterlassenschaften von Hunden stellen für die Gemeinden immer wieder Probleme dar. Grundsätzlich könnte ein solches Vergehen bis zu 72 Euro kosten. Ernsthaft verfolgt wird die Spur zu den Übeltätern, ähnlich wie bei der Leinenpflicht, allerdings nur selten. Für mehr Harmonie zwischen Hund und manchen Schuhbesitzern wurde daher 2014 die Aktion "Kommissar Kot" des Umweltverbands ins Leben gerufen, der sich etwa um Sackerlspender für die über 7.000 registrierten Hunde im Bezirk kümmert.
Neben Registrier- und Abgabenpflicht müssen Hunde gemäß NÖ Hundehaltegesetz etwa an "öffentlichen Orten im Ortsbereich", in öffentlichen Verkehrsmitteln, Parks oder Einkaufszentren an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Für auffällige Tiere und Kampfhunde gelten verschärfte Vorschriften.
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