Rauchverbot auf Spielplätzen
Nikotinbeutel-Verbot für Jugendliche geplant
![Das Gesundheitsministerium schickt einen Entwurf zum Tabak- und Nikotinsucht-Gesetzes (TNSG) in Begutachtung. Damit soll der Verkauf von Nikotinbeuteln an Jugendliche unter 18 Jahren verboten werden. | Foto: Adobe Stock/Liudmila](https://media04.meinbezirk.at/article/2025/01/15/3/43453663_L.jpg?1736930159)
- Das Gesundheitsministerium schickt einen Entwurf zum Tabak- und Nikotinsucht-Gesetzes (TNSG) in Begutachtung. Damit soll der Verkauf von Nikotinbeuteln an Jugendliche unter 18 Jahren verboten werden.
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Das Gesundheitsministerium schickt einen Entwurf zum Tabak- und Nikotinsucht-Gesetzes (TNSG) in Begutachtung. Damit soll der Verkauf von Nikotinbeuteln an Jugendliche unter 18 Jahren verboten werden. Der Gesetzesentwurf enthält zudem ein bundesweites Rauchverbot auf Kinderspielplätzen, das in vielen Städten und Gemeinden bereits gilt.
ÖSTERREICH. Bei Nikotinpouches handelt es sich um kleine weiße Päckchen, die unter die Oberlippe geschoben werden und Nikotin direkt über die Schleimhäute abgeben. Sie werden in bunter, auffälliger Verpackung vermarktet und "versprechen den schnellen Kick", betont das Gesundheitsministerium in einer Aussendung. Die Hersteller treten etwa bei großen Musik- oder Sportveranstaltungen als Sponsoren auf. Die Nikotinbeutel sind besonders bei Jugendlichen aktuell stark im Trend. Laut einer Erhebung der Gesundheit Österreich GmbH haben im Jahr 2022 13 Prozent der 15-Jährigen Nikotinbeutel konsumiert, bei Jungen lag der Anteil sogar bei knapp 20 Prozent.
Regelungen in den Bundesländern
Um der steigenden Beliebtheit unter Jugendlichen einen Riegel vorzuschieben, haben im vergangenen Jahr mehrere Bundesländer den Verkauf von Nikotinbeuteln in ihren Jugendschutzgesetzen reguliert. Zudem forderten die Gesundheitsrätinnen und -räte der Länder einstimmig eine bundesweite Regulierung.
!["Es ist unverantwortlich, dass diese nachweislich süchtig machenden Produkte noch immer unkontrolliert an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden und keiner Werbebeschränkung unterliegen", betont Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). | Foto: adobe.stock: sir270](https://media04.meinbezirk.at/article/2025/01/15/7/43453657_L.jpg?1736930192)
- "Es ist unverantwortlich, dass diese nachweislich süchtig machenden Produkte noch immer unkontrolliert an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden und keiner Werbebeschränkung unterliegen", betont Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).
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Der nun vorgelegte Entwurf des Gesundheitsministeriums stellt eine Neufassung des bisherigen Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes dar. Er setzt auch EU-Vorschriften um, bei deren Nichtumsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren droht. "Der Entwurf liegt bereits seit Oktober 2022 beim Koalitionspartner ÖVP", betont Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in einer Aussendung.
Nikotinbeutel mit Zigaretten gleichstellen
"Es ist unverantwortlich, dass diese nachweislich süchtig machenden Produkte noch immer unkontrolliert an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden und keiner Werbebeschränkung unterliegen", betont Rauch. Der Gesetzesentwurf zielt daher darauf ab, dass Nikotinpouches künftig denselben Regeln wie Zigaretten unterliegen: Der Verkauf ist erst ab 18 Jahren und nur im Fachhandel wie Trafiken oder Tabakgeschäften möglich. Auf den Verpackungen müssen verpflichtende Warnhinweise angebracht werden.
Werden neue Produkte in den Verkehr gebracht, muss eine Meldung an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) erfolgen. Zusätzlich wird ein maximal erlaubter Nikotingehalt festgesetzt. Die Gesetzesnovelle sieht auch eine Werbebeschränkung für derartige neue Nikotinprodukte vor.
Monopolverwaltung für Angleichung
Gegenüber MeinBezirk betonte Hannes Hofer, Geschäftsführer der Monopolverwaltung (MVG), die das österreichische Tabakmonopol steuert und die Vergabe und Betreuung aller heimischen Trafiken organisiert, dass aktuell noch unklar sei, was konkret in dem Gesetzesentwurf steht. "Unsere Forderung, dass diese Nikotin-Pouches Teil des Monopols werden, ist nicht neu. Damit würde die Regelung ins Monopolgesetz fallen. Ich denke aber, dass es in dem Bereich mehr zu tun gäbe, als nur den Jugendschutz zu beschränken, etwa, was das Thema Sonderverbrauchssteuer betrifft", so Hofer. Der Geschäftsführer der MVG gehe davon aus, "dass dieses gesamte Thema jedenfalls Bestandteil der Regierungsverhandlungen sein wird."
Rauchverbot auf Kinderspielplätzen soll kommen
Der Gesetzesentwurf sieht zudem ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen vor. "Tabakvergiftungen zählen zu den häufigsten Vergiftungen im Kindesalter. Es kommt leider immer wieder vor, dass Kleinkinder am Boden liegende Zigaretten in den Mund stecken. Leichtsinnig weggeworfene Zigaretten auf Kinderspielplätzen können für Kleinkinder zur lebensbedrohlichen Gefahr werden", begründet Rauch die Entscheidung.
![Der Gesetzesentwurf sieht zudem ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen vor. | Foto: Unsplash.com](https://media04.meinbezirk.at/article/2025/01/15/0/43453660_L.jpg?1736930205)
- Der Gesetzesentwurf sieht zudem ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen vor.
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Das neue Tabak- und Nikotinsucht-Gesetz enthält auch einige rechtliche Klarstellungen zu Meldepflichten für Tabakerzeugnissen, zur Einfuhr, Beschlagnahme sowie zu den Gebühren, die Hersteller zu entrichten haben. "Kinder- und Jugendschutz ist für mich nicht verhandelbar. Nachdem der Koalitionspartner ÖVP bisher nicht bereit war, das Gesetz gemeinsam einzubringen, geht der längst fertige Entwurf des Ministeriums nun in Begutachtung", kritisiert Rauch. Obwohl für den Beschluss die Stimmen von ÖVP oder FPÖ gebraucht werden, zeigt sich der grüne Gesundheitsminister zuversichtlich, dass sich im Parlament dafür eine Mehrheit finden wird.
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