Arbeitszeit und Lohn im Gastgewerbe
Die Einteilung der Arbeitszeit im Gastgewerbe kann zur Herausforderung werden – vor allem, wenn alles Gesetzeskonform sein soll.
Die wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden teilt sich auf fünf Tage auf. Ab 1. September darf nach Vereinbarung bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Innerhalb des Durchrechnungszeitraums von 17 Wochen beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit dann maximal 48 Stunden. Eine Normalarbeitszeit von bis zu 12 Stunden pro Tag ist möglich, wenn Zeitausgleich in ganzen Tagen, in Verbindung mit Wochenenden gewährt wird. Die wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 Stunden darf sich nur wegen eines „betrieblich unabwendbaren, nicht voraussehbaren Ereignisses“ verschieben.
Ausführliche Infos zu den Arbeits- und Ruhezeiten, auch was die Neuregelung ab 1. September betrifft, finden Sie in dieser Broschüre der Wirtschaftskammer OÖ.
Die Bezahlung
Die kollektivvertraglichen Bruttolöhne im Gastgewerbe reichen von 1.500 Euro für ungelernte Arbeiter, bis 2.080 Euro für Küchenchefs oder Servicemitarbeiter mit höheren Befugnissen.
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