"Wir kämpfen weiter bis zum Schluss!"

- <b>Die Hetzgasse 8 </b>wurde zum Symbol für den Kampf gegen die neue Bauordnung. Nun entscheidet das Verwaltungsgericht.
- Foto: bz-Archiv
- hochgeladen von Thomas Netopilik
Jetzt entscheidet das Gericht über die Zukunft der Hetzgasse 8. Der letzte Strohhalm der Mieter.
LANDSTRASSE. Familie Schilk sind die letzten verbliebenen Mieter im denkmalgeschützten Gründerzeithaus in der Hetzgasse 8. Hauseigentümerin Ingrid Soulier hat bereits einen positiven Baubescheid und wartet auf den Abbruchbefehl. Doch die letzten Mieter sind im Recht und wollen nicht ausziehen. "Ein neues Haus mit effizienter Energieversorgung würde den künftigen Mietern und auch der Umwelt sehr entgegenkommen", sagt Soulier. "Die neue Bauordnung hat es möglich gemacht, dass die Eigentümer alter Gründerzeithäuser neue Gebäude errichten können. Dafür reichen schon wirtschaftliche Gründe wie der schlechte Energiewert aus", so die Hauseigentümerin weiter.
Familie Schilk sieht das, mit Unterstützung der Grünen und den Landstraßer Denkmalschützern, anders. "Das Haus ist noch immer sanierungsfähig. Wir kämpfen bis zum Schluss um unser Wohnrecht", so Silvia und Andrea Schilk.
Oberstes Gericht am Zug
Die Bauverhandlung hat zwar schon stattgefunden. Doch das alte Mietrecht schützt die verbleibenden Bewohner, damit sie nicht ohne rechtliche Begründung ihre Wohnung aufgeben müssen und kurzfristig auf der Straße sitzen.
Der Landstraßer SP-Bezirksvize Rudi Zabrana: "Die Causa liegt jetzt mittlerweile beim Verwaltungsgerichtshof. Das kann noch mindestens ein halbes Jahr dauern, bis eine Entscheidung fällt. Alles ist möglich!"
Richtungsweisend
Und die ist laut Denkmalschützern richtungsweisend: "Geht der Abrissantrag für die Hetzgasse 8 durch und müssen die Mieter raus, befürchten wir einen Dominoeffekt. Alle nicht-geschützten Gründerzeithäuser, die nicht mehr mit alten Mietverträgen erhalten werden müssten, könnten dann in teure Luxusherbergen umgebaut werden", sagt Franz Zinggl.
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