Müllgebühren auch bei Leerstand fällig
Geschäftsführer des Zwettler Abfallverbandes erklärt Hintergründe für Abgabeneinhebungen.
BEZIRK ZWETTL. Ein Bezirksblätter-Leser monierte bei der Redaktion, dass er auch für sein leer stehendes Haus im Bezirk Zwettl Müllgebühren zu entrichten hätte, obwohl die Container nicht entleert werden müssten.
Diesem Anliegen ging die Bezirksblätter-Redaktion in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer Mayerhofer des Zwettler Gemeindeverbandes für Abgabeneinhebung und Müllbeseitigung nach. Dieser bestätigte die oben beschriebenen Behauptungen: "Die Abfallwirtschaftsgebühr ist, so wie die Kanalbenützungsgebühr und die Grundsteuer, eine verpflichtende Abgabe. Dies wird auch von Landesstellen immer wieder stichprobenartig überprüft."
"Leider bewirkt diese Vorgehensweise bei manchen Verärgerung, bei anderen löst sie das Gefühl von Gleichberechtigung aus", ist sich Mayerhofer diversen Zugängen in der Bevölkerung bewusst.
Dennoch hätten auch Leerstandbesitzer das Recht, etwa die Altstoffsammelzentren und Sammelinseln zu benutzen. "Bei Umbauarbeiten oder Renovierungen von Leerständen können die Besitzer beispielsweise auch Problemstoffe oder Glas fachgerecht und ohne Zusatzkosten entsorgen", hebt Mayerhofer auch für diese Personengruppe die Vorteile hervor. Frühere vereinzelte Schlupflöcher wurden laut Mayerhofer durch die gesetzlichen Vorgaben in jedem Fall geschlossen. Generell werde in NÖ die ohnehin schon hohe Qualität der Abfallwirtschaft und -trennung weiterhin laufend verbessert.
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