Am Landesgericht verurteilt
Betrüger spielen mit Angst der Opfer
Drei „falsche Polizisten“ mussten sich am Landesgericht St. Pölten wegen mehreren Betrugsdelikten, die sie im Auftrag einer kriminellen Organisation getätigt hatten, verantworten. Auch im Bezirk Zwettl waren sie aktiv. Der 30-jährige Erstangeklagte und der 19-jährige Zweitangeklagte legten ein umfassendes Geständnis ab. Ein 30-jähriger Deutscher bekannte sich nicht schuldig.
ST. PÖLTEN. Die Vertreterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) listete bei dem Erstangeklagten drei Fakten auf, bei denen er als „Abholer“ von Bargeld bei älteren Personen fungierte. Bei der Masche „Polizeitrick“ kontaktieren Keiler einer Organisation von der Türkei aus per Telefon meist ältere Menschen, die sie mit falschen Behauptungen zur Herausgabe ihres Vermögens verleiten. Zweimal blieb es bei dem 30-Jährigen beim Versuch, im Jänner 2022 übernahm er von einem Opfer 33.800 Euro und übergab die Beute in Graz. Er erhielt dafür 500 Euro. Außerdem warb er den Zweitangeklagten an und organisierte für ihn eine Fahrerin. Für Verfahrenshelferin Nicole Nossek war es nicht ganz einfach, zumal der Beschuldigte fünf Vorstrafen aufwies und 2018 mit einer bedingten Einweisung vorbelastet war. Auf ihr Anraten erkannte er jedoch die Schadensersatzforderung von 33.800 Euro an.
Auch in Zwettl aktiv
„Besonders erfolgreich“ agierte der Zweitangeklagte, der im November 2022 nach einer Abholung in Zwettl Bargeld in Höhe von über 40.000 Euro, sowie Schmuck im Wert von mindestens 8.000 Euro hinter einem Busch in Wien deponierte und dafür 1.000 Euro erhielt. Drei Tage später wurde eine 73-jährige Amstettnerin, mittlerweile zum dritten Mal mit einem Gesamtschaden von 700.000 Euro, dazu gebracht, ihre Wertpapiere, die auf ihrer Bank angeblich nicht mehr sicher seien, in Goldbarren zu wechseln. Die Barren im Wert von knapp 290.000 Euro deponierte sie hinter ihrem Haus, wo sie diesmal der 19-Jährige, der mit dem mehrfach vorbestraften Deutschen vor Ort war, abholte. In Wien wurden die Barren abermals hinter einem Busch versteckt. Prämie diesmal waren 500 Euro. Privatbeteiligtenvertreter Andreas Chocholka erhielt diesbezüglich den Zuspruch von 30.000 Euro Schadenersatz. Während sich das Geständnis des 19-Jährigen strafmildernd auswirkte, musste Verteidiger Martin Robier die vier teils einschlägigen Vorstrafen seines Mandanten in seine Strafprognose mit einkalkulieren.
Perfide Vorgehensweise
Verteidiger Michael-Thomas Reichenvater, dessen Mandant jede Beteiligung bestritt, legte nach dem Urteil, wonach der fünffach vorbestrafte Deutsche zwei Jahre Haft ausfasste, Nichtigkeit und Berufung ein.
Rechtskräftig dagegen sind die Urteile gegen den Erstangeklagten mit zweieinhalb Jahren, sowie dem Zweitangeklagten mit einer Zusatzfreiheitsstrafe von drei Jahren. Richterin Doris Wais-Pfeffer sprach von einer perfiden Vorgehensweise, bei der man mit dem Vertrauen und der Angst meist älterer Menschen spiele.
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