Vor 100 Jahren
Amtsblatt der BH Zwettl vom Donnerstag, 6. November 1924
Vor einhundert Jahren konnte man bei einzelnen politischen Bezirksbehörden die Führerscheinprüfung ablegen und musste dazu nicht mehr nach Wien fahren.
BEZIRK ZWETTL. Prüfung für Kraftfahrzeugführer: Seit Jahresfrist werden von der Landesregierung am Amtssitze einzelner politischer Bezirksbehörden fallweise, wenn sich eine entsprechende Anzahl von Kandidaten zur Ablegung der Prüfung daselbst meldet, Kraftfahrzeugführerprüfungen abgehalten.
Fahrt nach Wien nicht mehr nötig
Dieser Vorgang hat sich bewährt, da für die Prüfungskandidaten die zeitraubende und kostspielige Fahrt nach Wien mit einem eigenen oder ausgeborgten Wagen, die sie vor Ablegung der Prüfung nur in Begleitung eines geprüften Lenkers zurücklegen dürfen, entfällt. Es besteht kein Bedenken, bei entsprechenden Meldungen (mindestens fünf Kandidaten) diese Praxis auch auf andere Bezirksorte auszudehnen.
Die Bezirkshauptmannschaft wird sich gegebenenfalls wegen Anberaumung des Prüfungstermines mit der Landesregierung ins Einvernehmen setzen.
Das könnte dich auch interessieren:
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.