Grüne Wiener Neustadt und NÖ fordern
Leerstand recyceln, statt neuen Boden versiegeln!

- Helga Krismer und Selina Prünster vor der Brodtisch-Passage in Wiener Neustadt.
- Foto: Grüne NÖ
- hochgeladen von Peter Zezula
Seit Jahren ist die ehemalige Brodtisch-Passage gesperrt.
WIENER NEUSTADT (Red.). „Dieses Gebäude um die ehemalige Brodtisch-Passage steht seit vielen Jahren leer. Anfangs gab es im Erdgeschoss Geschäfte, darüber Büros und Wohnungen. 3.241 Quadratmetern auf sieben Ebenen im Zentrum von Wiener Neustadt, der auch öffentlich bestens angebundenen Innenstadt. Seit rund 10 Jahren ist alles anders, der Komplex steht komplett leer. Die einstige "Passage" ist gesperrt, um Vermüllung und Vandalismus zu verhindern. Ansonsten ist der Komplex zum Spekulationsobjekt verkommen – das zeigen die zahlreichen Besitzerwechsel der letzten Jahre; ein Immobilienfonds folgt dem nächsten. Der aktuelle Masterplan im Gemeinderat wäre hier nun die Chance, eine Öffnung der Passage zu erreichen, damit wir eine Verbindung der Fußgängerzone und der neu gestalteten Begegnungszone Brodtischgasse schaffen. Der Masterplan hat auch das Ziel, Fußwege in der Stadt zu verkürzen und Passagen möglich zu machen“, so die Grüne Stadträtin Selina Prünster vor Ort.
Auch Grüne-Landes-Chefin vor Ort
Die Grüne Klubobfrau Helga Krismer, die sich vor Ort ein Bild gemacht hat: „Wir benötigen hier unbedingt ein vernünftiges Leerstandsmanagement und neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Leerstehende Gewerbe- und Wohngebäude wie die ehemalige Brodtisch-Passage in Wiener Neustadt und auch in ganz NÖ bieten eine große Chance für nachhaltigen Bodenschutz. Leerstand wiederzuverwerten – ihn zu „recyceln“ – und damit neue Bodenversiegelung zu verhindern, ist daher ein Instrument zur Reduktion des Flächenverbrauches. Leerstand muss klug gemanagt werden, um unsere Lebensgrundlage Boden vor den Betonier:innen zu schützen. Und hier müssen die Gemeinden entsprechend vom Land Niederösterreich unterstützt werden, damit derartige leer stehende Gebäude oder Flächen in Eichgraben, welche nicht im eigentlichen Sinne genutzt und zunehmend verwahrlosen, einer neuen Nutzung zugeführt werden können. Es liegt nun am Land Niederösterreich, unsere geforderten Rahmenbedingungen für die Gemeinden zu beschließen: ein Vorkaufsrecht für die Gemeinden bei Nichtnutzung derartiger Gebäude und eine Leerstandsabgabe bei gewerblichen Gebäuden und Wohnbauten ab einem durchgehenden Leerstand von sechs Monaten“, schließt Helga Krismer den Lokalaugenschein ab.
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