Freispruch im Fall Wastl

- Paul Wastl (r.) und Hari Schörner schreiben gerade ein Buche über den Fall Wastl.
- hochgeladen von Bianca Werfring
Der Oberste Gerichtshof hebt Urteil im Fall Heidrun Wastl auf. Erich W. geht straffrei aus.
WIENER NEUSTADT. Der Fall Heidrun Wastl hat ein Ende - wenn auch kein genugtuendes für die Hinterbliebenen. Der jahrelange Verdächtige Erich W. geht straffrei aus. Der Oberste Gerichtshof (OGH) kippte das Urteil vom Juli 2013. Damals fasste der 43-jährige Tischler eine Freiheitsstrafe für das Im-Stich-Lassen einer verletzten Person mit Todesfolge aus. Vom Vorwurf des Mordes wurde er - nach Stimmengleichstand der Geschworenen (4:4) - schon im Vorjahr freigesprochen. Er ging noch am selben Tag frei. Danach legte sein Anwalt Berufung ein. Seine Begründung: Verjährung. Dem stimmte nun der OGH zu. Freispruch.
Für Paul Wastl ein herber persönlicher Schlag. „Das Urteil ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich anzuerkennen. Punkt. Aber für mich persönlich, für jeden Betroffenen gibt es so etwas wie ein persönliches, ein inneres, ein ganz subjektives Rechtsempfinden. Einen gemeinsamen Nenner sehe ich da nicht. Das eine Urteil sprachen Top Juristen vom OGH. Meines die Gefühle und die Empfindungen. Von meinem Sohn und seinem Vater, die Mutter und Gattin verloren haben.“
Heidrun Wastl verschwand am 28. September 2001 spurlos. Nachdem zu Beginn der Ermittlungen Erich W. als Hauptverdächtiger galt, er war am Tag des Verschwindens im Haus der Wastls um eine Stiege auszumessen und fälschte auch einen Abschiedsbrief der Kindergartenhelferin, kam es zu keinem Ergebnis. Erst 2012 wurde der Fall neu aufgerollt. Der Tischler legte ein spätes Geständnis ab. Er sei mit der damals 37-Jährigen in einem Wald bei Lanzenkirchen (Ofenbach) spazieren gewesen. Dabei sei sie gestürzt und gepfählt worden. In Panik habe er sie zurückgelassen. Die Leiche wurde nicht gefunden.
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