Verhandlung am Wiener Neustädter Landesgericht
Bedingte Strafe für S4-Todeslenker
Am Tag des Beginns des Sicherheitsausbaus auf der S4 stand der Lkw-Fahrer vor Gericht, der einen Unfall verursachte, bei dem zwei Frauen starben.
WIENER NEUSTADT, KATZELSDORF, LANZENKIRCHEN. Am 24. April dieses Jahres kam es zu einem folgenschweren Unfall auf der S4-Mattersburger-Schnellstraße. Ein Lkw krachte in Fahrtrichtung Burgenland zuerst in die Leitplanken, querte dann die doppelte Sperrline auf die Gegenfahrbahn und begrub in weiterer Folge einen BMW, in dem sich eine 49-Jährige mit ihrer 16-jährigen Tochter befand, unter sich. Die Frauen verstarben noch am Unfallort, der Fahrer, ein 66-jähriger serbisch-ungarischer Mann, wurde aus der Lkw-Kabine geschleudert und mittelschwer verletzt. Er musste sich heute, Donnerstag, vor einer Einzelrichterin wegen "fahrlässiger Tötung" verantworten.
Keine Krankheit als Ursache
Verantwortete sich der Unfalllenker zunächst noch mit den Worten "in einem Moment ist es mir dunkel vor den Augen geworden", so widerlegte der medizinische Sachverständige im Laufe der Verhandlung diese Aussage: "Es war sowohl vom Akutpersonal an der Unfallstelle als auch von mir zwei Tage später keine Unter- oder Überzuckerung, oder extreme Blutdruckerhöhung feststellbar. Es hat also keine Krankheit den Unfall verursacht."
Sehr emotional wurde es, als der Beschuldigte die Möglichkeit erhielt, sich bei den Hinterbliebenen zu entschuldigen: "Ich wollte, ich wäre an ihrer Stelle gestorben..."
So wurde der Mann zu einer bedingten Strafe von sieben Monaten (auf drei Jahre) verurteilt, außerdem muss er an die Familie der verstorbenen Frauen insgesamt 1.500 Euro Trauergeld bezahlen. Der Verurteilte nahm das Urteil mit den Worten "Ich bedanke mich für das milde Urteil. Wenn es möglich ist, möchte ich am Grab der Toten eine Kerze anzünden..."
Noch nicht rechtskräftig.
Mit dem heutigen Tag wird auf der viel diskutierten "Todesstrecke" S4 auch auf niederösterreichischer Seite mit dem Bau einer Trennwand begonnen.
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