Trans*Geschlechtlichkeit / trans*Identität
Wie bekomme ich in Österreich ein Gutachten?

- hochgeladen von Florian Friedrich
Wofür brauchen trans*Menschen ein Gutachten?
Trans*(transidente, transgender, transsexuelle, genderfluide, non-binäre, diverse) Personen benötigen Gutachten, um mit hormonellen und körpermodifizierenden Maßnahmen zur Angleichung an ihr erlebtes Geschlecht beginnen zu können. Rein formell heißt das Gutachten in Österreich übrigens "Stellungnahme".
Die Voraussetzungen für positive Stellungnahmen („Gutachten“)
Die Voraussetzungen für ein fachärztliches Gutachten, um den Personenstand zu ändern und mit hormonellen Maßnahmen zur Angleichung an das Wunschgeschlecht beginnen zu können, sind in Österreich folgende:
- Eine begleitende Psychotherapie über einen Zeitraum von mehreren Monaten im Abstand von zwei bis drei Wochen. Wenn jemand gerade depressiv ist oder unter starken Ängsten oder anderen Belastungen leidet, dann kann eine Sitzung auch wöchentlich sinnvoll sein. Diese Psychotherapie ist bedauerlicherweise verpflichtend und somit ethisch fragwürdig, weil Psychotherapie ja immer freiwillig sein sollte, sie wird von den aktuellen Richtlinien, Leitlinien, den Ämtern, Behörden und den Krankenkassen aber vorgesehen. In Österreich ist dieses Prozedere übrigens kürzer und trans*freundlicher als in Deutschland. Lassen Sie sich somit nicht beunruhigen, wenn Sie auf deutschen Webseiten andere Informationen erfahren.
- Nach vier Monaten kann der/die Psychotherapeut*in dann ein psychotherapeutisches Gutachten verfassen und bestätigen dass seiner/ihrer Einschätzung nach trans*Geschlechtlichkeit vorliegt. Es braucht hierfür unbedingt die Diagnose „ F64.0 Transsexualismus“. Diese Diagnose wird auch für Personen gegeben, die sich als divers, genderfluid, non-binary, als agender oder polygender erleben.
- Mit diesem Befundbericht geht es dann zu einem/einer Psychiater*in der Wahl, welche/welcher ein fachärztliches Gutachten erstellt, mit dem der Personenstand geändert werden kann und hormonelle Maßnahmen möglich sind. Auf Anfrage gebe ich Ihnen gerne spezialisierte Klinische Psycholog*innen und Psychiater*innen bekannt.
Anmerkung zur Änderung des Personenstandes
Rechtlich betrachtet ist für die Änderung des Personenstandes kein Gutachten notwendig. Allerdings verlangen die Behörden in der Regel ein Gutachten, dass „Transsexualismus“ vorliegt, bevor sie den Personenstand ändern.
Auf Anfrage können Ihnen die unten genannten NGOs gerne Empfehlungen zu spezialisierten Psycholog*innen und Psychiater*innen geben:
TTA – Transgender Team Austria
Trans Beratung
Telefon: +43 676 375 10 21 und +43 677 625 166 13
mail: info@transgender-team.at
Website: http://transgender-team.at/
TransX - Verein für TransGender Personen
Postadresse: 1060 Wien, Linke Wienzeile 102
eMail: transx@transgender.at
Berechtigte Fragen beantworten wir auch gerne per E-Mail.
Telefon-Hotline: 0680 / 24 14 748
Keine Beantwortung von Fragen via SMS!
Gruppentreffen: TransX Villa Abende
Jeden ersten Montag und dritten Mittwoch im Monat (ausgenommen Feiertage) ab 20:00 Uhr
in der Rosa Lila Villa Linke Wienzeile 102, 1060 Wien, Clubraum im 1. Stock
Persönliche Beratung:
Individuelle Beratungstermine nach Voranmeldung: 0680 / 24 14 748
Homepage: https://www.transx.at/
Homosexuelle Initiative Wien
Heumühlgasse 14/1, 1040 Wien
Tel.: +43 1 216 66 04, Tel.: +43 660 2166605
Homepage: https://www.hosiwien.at/
Homosexuelle Initiative Salzburg
Gabelsbergerstraße 26, 5020 Salzburg
Telefonische Beratung und Terminvereinbarung: +43 / (0)676 / 440 60 70
• E-Mail: beratung@hosi.or.at
Homepage: https://www.hosi.or.at/
Autor: Florian Friedrich
Psychotherapeut
(Existenzanalyse)
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