Corona-Maßnahmen
Wiener Ärztekammer führt jetzt 1G-Regel ein

"Der Ärztekammer kommt bei der Verantwortung hinsichtlich geeigneter Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen in der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung zu", so Präsident Thomas Szekeres. | Foto:  ÖÄK/Bernhard Noll
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  • "Der Ärztekammer kommt bei der Verantwortung hinsichtlich geeigneter Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen in der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung zu", so Präsident Thomas Szekeres.
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Ab sofort gilt in den Räumlichkeiten der Ärztekammer in Wien die 1G-Regel. Präsident Szekeres: "Wir haben hier eine besondere Verantwortung."

WIEN. Ab sofort ist das Betreten der Räumlichkeiten der Ärztekammer Wien in der Weihburggasse 10-12 nur mehr nach der 1G-Regel (Personen mit vollständigem Impfschutz sowie genesene Personen mit mindestens einer Impfung) gestattet. Die Ärztekammer reagiert damit am Mittwoch auf die kontinuierlich steigenden Corona-Infektionszahlen in Österreich, wie sie in einer Aussendung schreibt.

Eine Ausnahme gibt es nur für Ärzte sowie ihre Rechtsvertreter, die zur Wahrung von Parteienrechten die Ärztekammer aufsuchen, wobei in diesem Fall die 3G-Regelung (genesen, getestet, geimpft) einzuhalten ist. Eine entsprechende Registrierung im Eingangsbereich ist erforderlich.

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Kontrolle durch Sicherheitsmann

Die entsprechenden Kontrollen am Eingang (E-Impfpass, Lichtbildausweis) werden durch einen Mitarbeiter einer Security-Firma durchgeführt. Kammerfremde Personen müssen zudem aus Sicherheitsgründen den Grund ihres Besuchs mitteilen.

In allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten (Stiegenhaus, Gänge, Veranstaltungszentrum, Sanitärräumlichkeiten, Sozialräume) besteht für alle Besucher des Hauses FFP-2-Maskenpflicht. Für ungeimpfte Personen entsprechend der Ausnahmeregelung gilt das auch in allen weiteren Räumlichkeiten, insbesondere in allen Büros.

In allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten (Stiegenhaus, Gänge, Veranstaltungszentrum, Sanitärräumlichkeiten, Sozialräume) besteht für alle Besucher des Hauses FFP-2-Maskenpflicht.  | Foto: BRS
  • In allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten (Stiegenhaus, Gänge, Veranstaltungszentrum, Sanitärräumlichkeiten, Sozialräume) besteht für alle Besucher des Hauses FFP-2-Maskenpflicht.
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"Der Ärztekammer kommt bei der Verantwortung hinsichtlich geeigneter Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen in der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung zu", erklärt Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres die über die Vorgaben der Regierung hinausgehenden Maßnahmen in den Räumen der Ärztekammer.

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