Sommer im Gemeindebau
Wiener Wohnen verbietet Klimaanlagen?

- Viele Gemeindebauten haben Markisen an Balkonen. Die Mieter dürfen selbst nachrüsten, doch ohne die Fassade zu beschädigen!
- Foto: Ulrike Kozeschnik-Schlick
- hochgeladen von Larissa Reisenbauer
Die unerträglichen Temperaturen der vergangenen Woche erhitzten auch die Wiener Gemüter. Grund dafür war und ist das Verbot für Rollmarkisen oder eingebaute Klimaanlagen in Gemeindebauten.
WIEN. In Wien gibt es rund 2.000 Gemeindebauten in welchen mittlerweile an die 500.000 Menschen wohnen. So unterschiedlich die Bewohner darin sein mögen, in Kultur, Herkunft oder Alter, so sehr verbindet sie derzeit nur ein Gedanke: der Wunsch nach Abkühlung.
Bei 36 Grad Spitzentemperatur in der Stadt überlegen viele Wiener die Installation einer Klimaanlage oder zumindest Außenrollos. Doch hier kommt das Halt von Wiener Wohnen.
Fassade darf nicht beschädigt werden"
Grundsätzlich ist das Anbringen einer Außenrollo und einer festsitzenden Klimaanlage in Gemeindebauten natürlich erlaubt. Doch verboten ist es damit die Fassade zu beschädigen. Bedeutet für Bewohner: Wenn das Aufstellen eine Bohrung in der Fassade beinhaltet wird es von Wiener Wohnen nicht erlaubt. Grund dafür ist, dass dabei die Dämmfassade beschädigt wird und somit in weiterer Folge eine Wärmedämmung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Als Alternative sind jedoch sogenannte Klick- oder Klebrollos und auch Klimageräte die in den Raum gestellt oder in das Fenster eingepasst werden (ohne zu bohren!) erlaubt, wie es aus dem Büro Wiener Wohnen heißt.
Doch bringt ein mobiles Klimagerät auch die gewünschte Leistung? "Natürlich gibt es Unterschiede und die Kühlergebnisse sind nicht ident. Bei einem mobilen Gerät muss ein Schlauch zum Abzug aus dem Fenster gelegt werden. Somit kommt durch die Öffnung wieder warme Luft in die Wohnung. Doch im Fall der Bewohner einer Gemeindebaus ist dies die einzige Lösung", so die Klimaspezialistin Nicole Pfeffer von PS Klima aus Favoriten. Sie rät sich direkt beim Fachmann beraten zu lassen, da es zusätzlich enorme Preisunterschiede gibt. Um das ideale Gerät zu finden sei es auch wichtig sich die Lage der Wohnung, Erd- oder Dachgeschoß, anzusehen oder zum Beispiel die Größe des Raums.
Sommeraktivitäten am Balkon?
Da die Temperaturen auch in Österreich immer wärmer werden verbringen viele Wiener ihren Urlaub mittlerweile auf Balkonien. Hier ein grober Umriss zu den Do's und Dont's im Gemeindebau:
Grillen: Ist laut Wiener Wohnen am eigenen Balkon erlaubt aber nur mit Elektrogrill. Dabei wird jedoch auf die Rücksichtnahme auf die Nachbarn appelliert. Eine ideale Lösung ist hier sich mit den anderen Mietern abzusprechen.
Rauchen: Ist am eigenen Balkon erlaubt, im Stiegenhaus jedoch verboten. Doch auch hier gilt die Rücksichtnahme auf die direkten Nachbarn. Niemand soll sich von Rauchschwaden belästigt fühlen.
Katzennetz: Auch die Vierbeiner wollen in den warmen Monaten ein wenig frische Luft schnappen. Um zu vermeide dass die Kätzchen über die Brüstung stürzen wird von vielen Mietern ein Netz gespannt. Auch dabei gibt Wiener Wohnen zu bedenken dass eine Bohrung nicht erlaubt ist. Alternativen die an die Fassade geklebt werden gibt es und werden mittlerweile von den Mietern rege genutzt.
Ruhezeiten: In Wien gilt eine generelle Ruhezeit von 22 bis 6 Uhr morgens. In diesen Stunden sollte sich der Geräuschpegel auf Zimmerlautstärke beschränken. Tipp: Das letzte Grillwürstel um 21.30 Uhr verspeisen und danach die Unterhaltung nach innen verlegen.
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