Terrorprozess in Wien
Vier Angeklagte wegen Beteiligung an Mord schuldig
Im Prozess rund um den Terroranschlag in Wien ist es Mittwochnacht zu Urteilen gekommen. Vier Angeklagte wurde wegen Beteiligung an Mord für schuldig befunden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
WIEN. Vier Tote, 23 teils schwer Verletzte, viel Angst und Panik: So sieht die traurige Bilanz des Terroranschlags vom 2. November 2020 in Wien aus. 822 Tage später kam es am Mittwoch, 1. Februar, am Landesgericht für Strafsachen in Wien zum letzten Prozesstag gegen sechs Angeklagte, die dem getöteten Attentäter Kujtim F. im Vorfeld tatkräftig geholfen haben sollen.
Bei den Angeklagten handelt es sich um: Arijanit F. (soll den Attentäter nach Bratislava zum geplatzten Waffenkauf gefahren haben), Ismail B. (am 2. November 2020 war er bei Kujtim F. zu Hause), Burak K. (wollte mit dem Attentäter nach Syrien reisen), Hedayatollah Z. (seine Spuren wurden auf der Munition und der Tatwaffe, einer Kalaschnikow, gefunden), Adam M. (verkaufte die Waffe um 500 Euro) und Ishaq F. (lernte den Attentäter im Gefängnis kennen).
Alle Urteile im Überblick
Um 10 Uhr zogen sich die Geschworenen zurück, die 28 an sie gerichtete Hauptfragen beantworten mussten. Erst nach 23 Uhr kehrten die Geschworenen zurück. Das nicht rechtskräftige Urteil: Vier der Angeklagten wurden wegen Beteiligung an Mord für schuldig befunden. Das Strafmaß: zweimal lebenslange Haft, einmal 20 Jahre, einmal 19 Jahre. Zwei weitere Angeklagte wurden in diesem Punkt freigesprochen.
Verurteilungen gab es darüber hinaus für fünf der sechs Angeklagte, islamistisch-extremistische Propaganda verbreitet zu haben. Vier der Angeklagten wurden für schuldig befunden, den IS unterstützt zu haben, ein weiterer Angeklagter, die Waffe an den Täter Kujtim F. geliefert zu haben. Ein Angeklagter wurde außerdem schuldig befunden, die Al Quaida unterstützt zu haben.
Erstangeklagter weinte am letzten Prozesstag
Der Erstangeklagte Arijanit F. (23) hat am Mittwoch sein tiefstes Beileid für die Hinterbliebenen ausgesprochen. Laut Medienberichten weinte der Mann, der seit 21 Jahren im "wunderschönem" Wien wohnt, wie er sagt. Er erzählte, dass er den Attentäter Kujtim F. aus einer WhatsApp-Gruppe gekannt hätte, die "Der Muslime" hieß. Als ihn der Attentäter gefragt hat, ob er ihn nach Bratislava bringen könnte, wo er Waffen kaufen wollte, habe er damals zugestimmt.
"Bei der Autofahrt hat eine unangenehme Stille geherrscht. Es hat gewirkt, als ob Kujtim gar keine Gesellschaft will", zitiert "Kurier.at" den Erstangeklagten. Der 23-Jährige äußerte sich auch zu den Vorwürfen: "Der Verfassungsschutz kannte Kujtim vor und nach der Syrien-Reise. Sie haben ihn observiert, sie kannten seinen Umkreis, seine Kontakte und trotzdem wurde er nicht als gefährlich eingestuft, aber ich soll da einhaken? Ich, der seine Vorgeschichte nicht kannte?".
Fünftangeklagter: "Wörter reichen nicht"
Der Viertangeklagte Hedayatollah Z. meldete sich auch zu Wort, der zuletzt in der Wohnung des Attentäters gelebt hat. Seine DNA wurde an der Munition und der Waffe gefunden. Er behauptet, es sei Sekundär-DNA, weil er eben in der Wohnung mit dem späteren Attentäter gelebt habe. Mehrmals soll er im Prozess versucht haben, seine Unschuld zu beweisen.
Gesprochen hat auch der Fünftangeklagte Adam M. (32). Er gab zu, Kujtim F. die Waffe für 500 Euro vermittelt zu haben, jedoch habe er nicht gewusst, "was der damit machen wollte". Und weiter: "Wörter reichen nicht, um auszudrücken, wie sehr ich bereue, die Waffe vermittelt zu haben". Die anderen Angeklagten hatten nichts zu sagen und schlossen sich den Wörtern ihrer Strafverteidiger von Montag an.
Bereits Mitte Oktober vergangenen Jahres war ein Kontaktmann des Attentäters vom Landesgericht für Strafsachen auf 19 Monate Haft verurteilt. Ende Jänner hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) diese Strafe auf 27 Monate erhöht. Die BezirksZeitung berichtete:
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