Urteil
Vater in Wien wegen Inzest mit Tochter zu Haftstrafe verurteilt

- Ein 45-jähriger Vater dreier Kinder stand am Mittwoch wegen in Wien vor Gericht, weil er sich an seiner Tochter durch Inzest vergangen haben soll. (Archiv)
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Weil ein 45-jähriger Mann seine 14-jährige Tochter mehrmals dazu brachte, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben, wurde er am Mittwoch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt.
WIEN. Ein 45-jähriger Vater dreier Kinder stand am Mittwoch in Wien vor Gericht, weil er sich an seiner Tochter durch Inzest vergangen haben soll. Laut Anklage soll er sie in mindestens acht Fällen dazu gebracht haben, mit ihm Geschlechtsverkehr zu vollziehen.
Auch seine 37-jährige Ehefrau musste sich vor Gericht verantworten. Sie hätte nichts dagegen unternommen, obwohl sich die gemeinsame Tochter ihr bereits im August 2021 anvertraute. Das Paar hat insgesamt drei Kinder, die alle fremduntergebracht sind.
Sohn zeigte Paar an
Die älteste Tochter kam mit 14 Jahren Ende April 2021 von der Pflegefamilie in die Stammfamilie zurück. Im August 2021 kam es dann zu den ersten Übergriffen, die nach Aussage der Staatsanwältin regelmäßig, "zumindest wöchentlich" und freiwillig, ohne Gewaltanwendung stattfanden. Bis September 2023 wurden von dem 45-Jährigen die Tathandlungen gesetzt.

- Aufgeflogen war die Sache über eine Anzeige des Sohnes des Paares, der gerade in Wien in Strafhaft sitzt. (Archiv)
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Aufgeflogen war die Sache über eine Anzeige des Sohnes des Paares, der gerade in Wien in Strafhaft sitzt. Der 17-Jährige erfuhr von einem Bekannten des Vaters von dem inzestuösen Verhältnis. Als seine Schwester ihn im Gefängnis besuchte und er sie danach fragte, berichtete sie von den sexuellen Handlungen.
Der 45-Jährige bekannte sich vor Gericht schuldig, er sprach jedoch von lediglich zwei Übergriffen. Das Wiener Landesgericht verurteilte den Mann zu 15 Monaten teilbedingter Haft, fünf Monate muss er absitzen. Seine Frau wurde jedoch wegen Beitragstäterschaft freigesprochen, für die Richterin war hier kein Vorsatz erkennbar. Das Urteil ist rechtskräftig.
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