Onlineservice nutzen
Unnötige Wege ins Finanzamt vermeiden

Anfang des Jahres werden die meisten Arbeitnehmerveranlagungen eingebracht. Das Bundesministerium für Finanzen empfielt diese online abzuwickeln. | Foto: Michael J. Payer
  • Anfang des Jahres werden die meisten Arbeitnehmerveranlagungen eingebracht. Das Bundesministerium für Finanzen empfielt diese online abzuwickeln.
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Das Bundesministerium für Finanzen rät von nicht zwingenden Wegen ins Finanzamt abzusehen. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus werden nur eine begrenzte Anzahl an Kunden zeitgleich in die Räumlichkeiten der Infocenter und Finanzämter eingelassen.

WIEN. Anfang des Jahres werden die meisten Arbeitnehmerveranlagungen eingebracht, die Infocenter sind dementsprechend stark frequentiert. Gerade hier rät das Finanzministerium von einem persönlichen Besuch ab. "Gerade in diesen Fällen ist ein Besuch im Finanzamt nicht notwendig. Mit Hilfe unserer verschiedenen Onlineservices – allen voran finanzonline.at – können die Kundinnen und Kunden ihre Amtswege schnell und unkompliziert von jedem Internetzugang aus, rund um die Uhr egal ob mit Computer, Tablet oder Handy erledigen", wird in einer Aussendung mitgeteilt.

Online mit Handysignatur

Nach einer Online Erstanmeldung werden die Zugangskennungen per Post (eingeschrieben mittels RSa-Brief) zugesandt. Mittels einer bestehende Handysignatur ist die Anmeldung noch einfacher. Formulare, Broschüren und Ratgeber können über bmf.gv.at/online-bestellung bestellt werden. Die Unterlagen werden gratis zugesendet. Ein Besuch des Infocenters beziehungsweise des Finanzamtes ist dafür nicht notwendig.

Hotline zum Ortstarif

Bei Fragen zu FinanzOnline kann man sich an die Hotline 050 233 790 wenden. Diese ist von Montag bis Freitag, von 8 bis 17 Uhr österreichweit zum Ortstarif erreichbar. Bei allgemeinen Fragen steht die Hotline 050 233 233 (Montag bis Donnerstag 7:30 bis 15:30 Uhr, Freitag 7:30 bis 12 Uhr) zur Verfügung.

Eindämmung von sozialen Kontakten

"Oberstes Ziel in der derzeitigen Phase ist die Eindämmung von persönlichen sozialen Kontakten. Gerade wenn es um die Arbeitnehmerveranlagung geht, gibt es viele Möglichkeiten, diese Kontakte zu vermeiden", wird aus dem Ministerium mitgeteilt.

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