Opfer zerstückelt
Mordanklage nach Fund von Leichenteilen im Marchfeldkanal
Der Fund eines abgetrennten menschlichen Beines durch einen Fischer im Marchfeldkanal war nur der Beginn eines Falles, der ganz Österreich schockierte. Der 39-jährige Tatverdächtige sieht sich nun mit einer Anklage wegen Mordes konfrontiert.
WIEN. Am 13. Jänner 2024 fand ein Fischer im Marchfeldkanal zwischen Schwarzlackenau und Strebersdorf den abgetrennten linken Fuß eines Mannes. Zuvor wurde der 45-Jährige am 15. November durch seine Familie als vermisst gemeldet. Im Zuge der Ermittlungen konnte auch der abgetrennte Kopf des Opfers gefunden werden, anhand dessen wurde auch die Todesursache festgestellt. Dem Getöteten soll mithilfe eines Latthammers die Schädeldecke eingeschlagen worden sein. MeinBezirk berichtete vom Fund der Leichenteile:
Als Tatverdächtiger gilt ein 39-jähriger Mann, welcher dem Opfer einen Geldbetrag in Höhe von 21.000 Euro geschuldet haben soll.
Bei einem Treffen in seiner Wohnung in Hietzing soll er den älteren Mann erschlagen, zerstückelt und im Marchfeldkanal entsorgt haben. Ein dreiviertel Jahr später steht jetzt laut einem "APA"-Bericht die Anklage. Die Wiener Staatsanwaltschaft wirft dem Tatverdächtigen demnach jetzt Mord vor.
Anklage wegen Mord
Der 39-Jährige wird sich laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn vor Geschworenen für die Tat verantworten müssen. Die Behörden meldeten nach der Festnahme des Angeklagten ein umfassendes Geständnis seinerseits bezüglich der Tat. Den Tathergang soll der Verdächtige jedoch mittlerweile wieder bestreiten.
Er soll zuletzt etwa behauptet haben, dass die "albanische Mafia" involviert gewesen sein soll und jemand namens "Mike" die Tat durchgeführt hat und er nur beim Verstecken der Leichenteile beteiligt war.
Anhand eines psychiatrischen Gutachtens wurde festgestellt, dass der Mann zurechnungsfähig sein soll, deshalb liegt ein Schuldausschließungsgrund nicht vor. Das genaue Datum des Mordprozesses steht noch nicht fest. Einspruch gegen die Anklageschrift kann die Verteidigung des Angeklagten innerhalb von 14 Tagen einbringen, danach müsste sich das Oberlandesgericht Wien mit dem Einspruch auseinandersetzen.
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