Verbotsgesetz
Freispruch für Ex-Hakenkreuz-Tattooträger in Wien

- Der unbescholtene P. wurde am 24. Juli vorm Wiener Landesgericht für das Versenden von Nazibildern freigesprochen.
- Foto: Max Slovencik / EXPA / picturedesk.com
- hochgeladen von Ronja Reidinger
Der unbescholtene P. wurde am 24. Juli vorm Wiener Landesgericht für das Versenden von Nazibildern freigesprochen. Darunter befand sich ein Bild von einem Hakenkreuz-Tattoo auf seinem Hinterkopf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
WIEN. Im Wiener Landesgericht las die zuständige Staatsanwältin einen Chat-Verlauf zwischen dem Angeklagten P. und dem bereits im Jahr 2022 verurteilten D. vor. Darin schrieb der am 24. Juli Angeklagte P.: "Kennst du eigentlich jemanden, der mitten auf der Stirn eine Swastika (Anm.: Hakenkreuz) tätowiert hat?" D. entgegnete dem: "Hm, du?". Woraufhin der unbescholtene P. mit "Hehe" antwortete und ein Bild von seinem Hinterkopf schickte, auf dem ein Hakenkreuz-Tattoo mit abgerundeten Rändern zu sehen war. Für die Staatsanwältin ganz klar: "ein typisch nationalsozialistisches Symbol".
Vor Gericht sagte der Angeklagte aus, dass es nie ein Hakenkreuz hätte werden sollen: "Es hätte eine Blume oder Sonne werden sollen". Des Weiteren habe er dieses Tattoo - nach eigenen Angaben - nur für zehn Minuten oben gehabt, bevor er dies coverte.
Drei Bilder zur Anklage gebracht
P. wurde vor Gericht aufgrund des Verbotsgesetzes (§ 3g), für das Versenden von dem zuvor beschrieben Bild, sowie zwei Bild-Text-Kombinationen mit nationalsozialistischem Gedankengut angeklagt und von den Geschworenen einstimmig freigesprochen. Vor Gericht sowie in der Einvernahme bekannte sich P. für das Versenden der Bilder, für schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gleich am Anfang verwies Verteidiger Rudolf Mayer darauf, dass dem Angeklagten die Tat Leid tun würde, er aber des Weiteren von seinem Recht Gebrauch machen würde, keine weiteren Angaben zu machen.
Weitere Nazi Bilder, ohne Klage
Die Staatsanwaltschaft stieß auf P. durch den zuvor beschriebenen D. Dieser wurde bereits im Juni 2022 rechtskräftig im Sinne des Verbotsgesetzes verurteilt. Durch die Auswertung des Mobiltelefons von D. kam die Staatsanwältin auf den unbescholtenen P. Neben dem Hakenkreuz-Tattoo beinhaltete die Anklage zwei weitere Bilder.
Darunter eines auf dem Adolf Hitler auf einem Schlitten zu sehen war und einem Text darunter auf dem "Guten Rutsch" stand. Auf dem anderen Bild waren Soldaten der Wehrmacht zu sehen, wie diese gewaltsam eine Tür eintreten und zusätzlich auf dem Bild, ein Adler mit Hakenkreuz in den Krallen - ein Zeichen der NSDAP.

- Vor Gericht sagte P. aus, dass es nie ein Hakenkreuz hätte werden sollen: "Es hätte eine Blume oder Sonne werden sollen".
- Foto: Screenshot/Twitter
- hochgeladen von Nina Schemmerl
Alle vorliegenden Beweismittel wurden im Jahr 2016 und Anfang 2017 verschickt. Neben den verschickten Bildern wurden auch Fotos gesichtet, auf denen "Adolf Hitler, sowie nationalsozialistische Zeichen oder nationalsozialistische Gruppen" zu sehen waren, die aber nicht geklagt wurden, "weil man nicht nachweisen konnte, dass der Angeklagte sie verbreitet hatte". Des Weiteren sei P. Mitglied in diversen "Telegram"-Gruppen, darunter eine mit dem Namen: "Hitler-Reden".
"Tadelloser Lebenswandel"
Vor Gericht verteidigte Rechtsanwalt Mayer den Angeklagten, in dem er darauf verwies, dass das Versenden der Bilder sechseinhalb Jahre her sei, P. nicht vorbestraft sei, sowie bisher einen "tadellosen Lebenswandel" gehabt habe. Dies reichte wohl für die Geschworenen aus, sie sprachen P. zu allen drei Fotos frei. Auf Social Media wurden die Profile des Angeklagten überprüft, bei denen aber keine strafrechtlich relevanten Inhalte gefunden wurden.
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