Raubkunst
Albertina Wien-Direktor für Verjährungsfrist bei Restitution

- Klaus Albrecht Schröder, Direktor der Albertina, lässt mit einem gewagten Vorschlag aufhorchen: eine Verjährungsfrist für die Restitution von Kunstwerken.
- Foto: Albertina/Mavric
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In einem Interview mit News schlägt Albertina-Chef Klaus Albrecht Schröder eine Verjährungsfrist für die Restitution von Kunstwerken vor - auch für jene aus der Zeit des Nationalsozialismus.
WIEN. Klaus Albrecht Schröder, Direktor der Albertina, lässt mit einem gewagten Vorschlag aufhorchen. So brachte er in einem Interview mit dem Wochenmagazin "News" erstmals die Idee einer Verjährungsfrist für die Restitution von Kunstwerken ins Spiel – auch für welche, die von den Nazis geraubt wurden.
Der Albertina-Chef verwies auf den aktuellen Fall des Parthenon Frieses, der einen diplomatischen Streit zwischen Großbritannien und Griechenland ausgelöst hatte. "Wir können Güter, die durch einen Genozid Karls des Großen in den Sachsenkriegen erbeutet wurden und die heute in verschiedenen Museen der Welt sind, nicht mehr zurückverlangen. So gesehen bin ich auch der Meinung, dass wir die Schrecken des Zweiten Weltkrieges nach 120 bis 150 Jahren aufgearbeitet und erledigt haben müssen", so Schröder.
Frist in "20, 30 oder 40 Jahren"
Den Anstoß für seine Aussage dürfte auch eine Entscheidung im Fall Grünbaum in New York vor wenigen Tagen sein: Ein Richter entschied dort, dass eine von drei durch die Manhattaner Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Schiele-Zeichnungen eben nicht an die Erben übergeben werden muss.

- Gustav Klimts "Goldene Adele" (Adele Bloch-Bauer I) war der wohl bekanntesten österreichische Restitutionsfall.
- Foto: HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com
- hochgeladen von Kevin Chi
Die Albertina habe seit Jahrzehnten aktive Provenienzforschung betrieben und Werke, die unrechtmäßig in die Sammlung gelangt waren, zurückgegeben, sagte Schröder im News-Gespräch. "Aber warum ad infinitum das offen lassen?", fragte er sich. Eine Verjährungsfrist könnte "vom heutigen Tag weg etwa in 20, 30 oder 40 Jahren liegen", schlug der Albertina-Direktor vor.
Klimts "Goldene Adele" als bekanntester Fall
Seit 25 Jahren ist das Kunstrückgabegesetz in Kraft, anlässlich des Jubiläums hatten Kulturminister Werner Kogler und Staatssekretärin Andrea Mayer (beide Grüne) die Provenienzforschung als eine "notwendige Konstante" innerhalb der Institutionen bezeichnet.
Einer der bekanntesten österreichischen Restitutionsfälle ist der Streit um Gustav Klimts "Goldene Adele" (Adele Bloch-Bauer I). Die Erben von Ferdinand und Adele Bloch-Bauer kämpften jahrelang um die Rückgabe dieses und anderer Bilder. Im Jahr 2006 restituierte die Republik das Bild. Es wurde dann von den Erben an Ronald Lauder für kolportierte 135 Millionen Euro verkauft und ist seitdem in der Neuen Galerie in New York ausgestellt.
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