Urteil in Wien
17-Jähriger im Vergewaltigungsprozess freigesprochen

- Am Landesgericht für Strafsachen Wien gab es am Dienstag einen Freispruch.
- Foto: Brandl
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Erneut gibt es einen Freispruch in der Causa rund um Vergewaltigungsvorwürfe an einer erst Zwölfjährigen. Am Dienstag musste sich ein 17-Jähriger verantworten, sein mutmaßliches Opfer zum Sex gewaltsam gedrängt zu haben. Er wurde vom Gericht aus dieser Verantwortung gebracht.
WIEN. Ein brisanter Fall liefert immer mehr Gerichtsergebnisse. Mehrere Burschen sollen sich in unterschiedlicher Art und Weise an einer damals erst Zwölfjährigen im Jahr 2023 vergangen haben. Bereits einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und der versuchten geschlechtlichen Nötigung gab es im Dezember. Ein 16-Jähriger musste sich vor Gericht verantworten und wurde "ohne jeden Zweifel" freigesprochen.
Am Dienstag ging der Prozess für ein weiteres Mitglied der Gruppe weiter. Dieses Mal im Fokus: ein 17-Jähriger. Er soll das Mädchen über Snapchat kennengelernt haben, wie die "APA" berichtet. Es folgten Nacktfotos an den damals 15-Jährigen. Wenig später traf man sich in einer Parkanlage in Favoriten, aufgrund des kühlen Wetters ging es weiter in ein Parkhaus.

- Die Staatsanwaltschaft sah in dem Vorgehen eine klare Vergewaltigung.
- Foto: Valerie Krb
- hochgeladen von Valerie Krb
In weiterer Folge küssten sich die beiden dort. Laut Anklage hätte der heute 17-Jährige es jedoch nicht dabei bleiben lassen wollen, habe trotz eindeutigen Aussagen des Mädchens sie dazu gezwungen, an ihm Oralverkehr zu verrichten. Dazu sei es dann gekommen, "obwohl sie klar und deutlich gesagt hat, dass sie das nicht will", erklärt die Staatsanwaltschaft (StA.)am Dienstag. Der Bursche habe sie dabei am Kopf erfasst und mehrmals danach gebeten, insofern sei das "Gewaltelement erfüllt", so die StA.
Freispruch im Zweifel
Am Dienstag wurde sowohl der Jugendliche, als auch noch ein Zeuge vernommen. Die Öffentlichkeit war beim Prozess nicht zugelassen. Der Verteidiger des Burschen erklärte, dass sein Mandant "tatsachengeständig" sei und wisse, "dass er einen Fehler gemacht hat".
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Von einer Vergewaltigung könne man jedoch nicht sprechen, allenfalls von einer Verletzung der sexuellen Selbststimmung im Sinn des Paragrafen 205a StGB. Nach der Anhörung sprach das Gericht den Angeklagten im Zweifel frei. "Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat", stellte die vorsitzende Richterin des Schöffensenats in der Begründung fest.
Weiter dutzende Verdächtige
Damit gibt es jetzt zwei Freisprüche in der Causa. Der Fall sollte damit jedoch noch nicht abgeschlossen sein. Weiterhin stehen dutzende Jugendliche im Verdacht, es geht dabei wiederum um Vergewaltigung und des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen. Zwei Burschen aus der Gruppe wird auch die Herstellung von bildlichem sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterial und bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen vorgeworfen.

- Gegen weitere Mitglieder der Gruppe laufen Ermittlungen.
- Foto: Polizei
- hochgeladen von Othmar Kolp
Bei den Involvierten handelt es sich teilweise um Bekannte bzw. Freunde. Als Dreh- und Angelpunkt gelten Parkanlagen in Favoriten. Dort habe man das Mädchen teilweise das erste Mal kennengelernt. Teile der Gruppe sollen das zwölfjährige Mädchen über einen Freund kennengelernt haben. Die Minderjährige soll in Letzteren verliebt gewesen sein.
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