Leistbares Wohnen – Wasserdruckprobe ohne Arbeitsbericht
Rechnung über monatlicher Ablesung des Wasserzählerstandes im Haus JEDES JAHR

Hietzing. Pro Jahr wird in der Jahresabrechnung in Neubauwohnungseigentumshaus 1130 Wien, F. eine Rechnung über

„Wasserzähler. Für die periodische Überprüfung der Dichtheit der Brauchwasserinnenanlage, …, inkl. monatlicher Ablesung des Wasserzählerstandes“

in der Höhe von 308,66 Euro verrechnet. Arbeitsberichte und das Protokoll des monatlichen Wasserzählerstandes gibt es keine, und wurden von der Hausverwaltung noch niemals vorgelegt.

In der Jahresabrechnung 2017 wurde für Wasser/Abwasser der Betrag von 6.300,78 Euro und in der Jahresabrechnung 2018 wurde für Wasser/Abwasser der Betrag 9.469,95 EURO zuzügl. Steuer verrechnet. Somit war die Wasser/Abwasserrechnung um knapp 50 % höher als im Vorjahr. Von der gemeinnützigen Firma Ö gab es keine Erklärung oder Information über die weit erhöhten Wasser/Abwasserkosten.

Die Hausverwaltung die gemeinnützige Ö hat früher die obgenannte Rechnung ohne Arbeitsberichte selbst gelegt, und seit einigen Jahre wird die Rechnung ohne Arbeitsberichte von der Tochterfirma 3. in den Jahresabrechnungen verrechnet. Die meisten Wohnungseigentümer beschweren sich mit den Worten: „Das ist wie ein Hütchenspiel“

Da die Hausverwaltung die gemeinnützige Ö noch niemals einen Arbeitsnachweis vorgelegt hat ist der Eigentümergemeinschaft des Neubauwohnungseigentumshaus 1130 Wien, F mit höchster Wahrscheinlichkeit in den letzten 15 Jahren ein finanzieller Schaden von über 4.629,60 Euro entstanden.

Nach Rücksprache mit anderen Wohnungseigentümer - wo das Haus ebenso von der gemeinnützige Ö verwaltet wird gleiches berichtet. In den Medien war zu lesen, dass die Hausverwaltung gemeinnützige Ö über 700 Häuser verwaltet.

Da die Hausverwaltung gemeinnützige Ö noch niemals nachvollziehbare Arbeitsberichte samt Protokoll der monatlichen Ablesung des Wasserzählerstandes vorgelegt hat ist den Mietern und Wohnungseigentümern der Häuser welcher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein finanzieller Schaden von über 216.062,-- Euro das sind 2.973.077,94 Schilling PRO JAHR entstanden. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Ist das eine Straftat? Wird der gemeinnützigen Ö. die Konzession der Hausverwaltung entzogen? Wie hoch sind die Förderungen welche die gemeinnützigen Ö. vom Steuerzahler erhält?

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