GUT BERATEN: "Wer zum Teufel ist REX"

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Alle zwei Wochen gibt Steuer- und Unternehmensberater Mag. Erich Wolf "einen guten Rat"
REX sollten vor allem jene kennen, die ab 1. Jänner 2018 EU-Ursprungswaren nach Kanada exportieren.
Seit 21.09.2017 ist nämlich das Handelsabkommen „CETA“ zwischen der EU und Kanada in Kraft.
Demnach müssen sich alle Exporteure, die Ursprungswaren aus der EU nach Kanada exportieren und deren Wert € 6.000,-- überschreitet, im REX-System der EU registrieren lassen.
• Wie erfolgt die Registrierung?
Auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at) finden Sie in der Formulardatenbank das Formular „Za278“. Dessen Verwendung ist verpflichtend und elektronisch ausfüllbar. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist an das zuständige Zollamt zu schicken.
• Was ist die REX-Nummer?
Jeder Exporteur erhält für Zwecke der Ursprungserklärung (UE) eine 12-stellige Rex-Nummer. Bei den ersten beiden Stellen handelt es sich um das Länderkürzel (zB „AT“), die nächsten drei Stellen sind der REX-Code, gefolgt von sieben alphanumerischen Stellen, beginnend mit D (Beispiel: ATREXD12A347).
Guter Rat: Weitere Informationen zum registrierten Ausführer finden sie unter www.bmf.gv.at (Zoll > für Unternehmen > Ursprung und Präferenzen > Registrierung Ausführer (REX)).
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