Europawahl am 9. Juni
Wahlkarte und Barrierefreiheit: So wählen die Waidhofner
Am 9. Juni wird gewählt. In Waidhofen stehen dafür ausschließlich barrierefreie Wahllokale und Wahlkabinen zur Verfügung. Die Gemeinde erfüllt damit bereits jetzt Vorgaben, die bis 2028 umzusetzen sind.
WAIDHOFEN/YBBS. Daraus ergeben sich aber Änderungen bei den Wahllokalen und Sprengeleinteilungen.
„Bitte achten Sie auf die ‚Amtliche Wahlinformation‘, die Mitte Mai zugestellt wurde. Dort ist das jeweilige Wahllokal vermerkt“
, weist Bürgermeister Werner Krammer auf die Änderungen hin. Aufgelassen wurde zum Beispiel das Wahllokal im ehemaligen Gasthaus Willenpart. Die Wählerinnen und Wähler, die bisher dort gewählt haben, wurden auf andere Sprengel aufgeteilt. Auch das Wahllokal im Landeskindergarten I am Oberen Stadtplatz wird es bei der Europawahl nicht mehr geben. Dieses Wahllokal wird ins Schloss Rothschild verlegt. Auch innerhalb der Sprengel gibt es Änderungen. Deshalb bitte unbedingt das Wahllokal auf der „Amtlichen Wahlinformation“ kontrollieren.
Generell erleichtert die „Amtliche Wahlinformation“ das gesamte Prozedere der Wahlabwicklung – für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Gemeinde. Einfach den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 9. Juni ins Wahllokal mitnehmen.
Wahlkarten beantragen
Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal sein kann, beantragt am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich im Rathaus, schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ kann rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at eine Wahlkarte beantragen.
Die Tipps
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch,
der 5. Juni 2024, 24.00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller
oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis
Freitag, den 7. Juni 2024, 12.00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist
bis Freitag, den 7. Juni 2024, 12.00 Uhr möglich.
Die Wahlkarte muss spätestens am 9. Juni 2024, 17.00 Uhr, bei der zuständigen
Bezirkswahlbehörde einlangen. Weiters besteht die Möglichkeit, die Wahlkarte
am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde
abzugeben.
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