Stadt gewinnt Arbeitsgerichts-Prozess auch in 2. Instanz

Abteilungsleiter Norbert Schmied, Abteilungsleite-rin Birgit Pany, Stadtamtsdirektor Mag. Rudolf Polt, Bürgermeister Robert Altschach und Vorsitzender der Personalvertretung Michael Strohmeyer freuen sich über das zweitinstanzliche Urteil. | Foto: Stadt Waidhofen
  • Abteilungsleiter Norbert Schmied, Abteilungsleite-rin Birgit Pany, Stadtamtsdirektor Mag. Rudolf Polt, Bürgermeister Robert Altschach und Vorsitzender der Personalvertretung Michael Strohmeyer freuen sich über das zweitinstanzliche Urteil.
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WAIDHOFEN. Mit dem Urteil der 2. Instanz wurde im Arbeitsgerichtsprozess Monika Steiner das rechtmäßige Handeln der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya erneut bestätigt. "Gewerkschaftlicher Aktionismus, mediale Hetzkampagnen und politische Einflussnahmen gingen ins Leere – die Gerechtigkeit hat gesiegt!", freut man sich bei der Stadtgemeinde.

Die ehemalige Bedienstete und Vorsitzende des Personalvertretungsausschusses der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya – Monika Steiner – wurde im Jahr 2012 aufgrund ihrer nicht erbrachten und mangelhaften Arbeitsleistung gekündigt.
Gegen diese Kündigung brachte die Klägerin 2012 beim Landesgericht Krems als Arbeits- und Sozialgericht eine Klage ein. Nach einem umfangreichen Beweisverfahren wurde die Klage Mitte 2013 vollinhaltlich abgewiesen.

Ab Einleitung des Kündigungsverfahrens wurde auf die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya massiver gewerkschaftlicher, medialer und politischer Druck ausgeübt. Besonders die Spitzen von Politik (Bürgermeister a.D. Kurt Strohmayer-Dangl) und Verwaltung (Stadtamtsdirektor Mag. Rudolf Polt) attackierte man scharf. Die Gewerkschaft versuchte mit blindem Aktionismus Unwahrheiten zu streuen, um die Kündigung zu beeinflussen. Es wurde demonstriert, Flugzettel verteilt, Gemeinde-ratssitzungen und sogar eine Bundesratssitzung gestört. Parallel dazu fand in der regionalen Presse eine mediale Hetzkampagne gegen die Führungsspitze der Stadt-gemeinde statt. Im Hintergrund versuchte die Politik die Fäden zu ziehen, um nicht zu großen Staub aufzuwirbeln.

Für ausführlichere Informationen zum Sachverhalt sowie über das Urteil in 1. Instanz wird auf die diesbezügliche Presseaussendung vom August 2013 verwiesen – zu finden auf der Website der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya. Weiters finden Sie das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Wien als 2. Instanz ebenfalls auf unserer Website (www.waidhofen-thaya.at).

2013 brachte Monika Steiner gegen das vollinhaltlich abweisende Urteil des Landes-gerichtes Krems eine Berufung ein. Dieser wurde nun Ende Mai 2014 vom Oberlan-desgericht Wien nicht Folge gegeben. Die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya hat somit den Arbeitsgerichtsprozess Monika Steiner auch in der 2. Instanz gewon-nen. Es ist ein klares und in allen Punkten unmissverständliches Urteil.

Im Folgenden einige Stellungnahmen zur zweitinstanzlichen Entscheidung im Arbeitsgerichtsprozess Monika Steiner:

Stellungnahme Rechtsanwalt Mag. Christian Marchhart
Kanzlei Urbanek – Lind – Schmied – Reisch Rechtsanwälte OG, St. Pölten

Prozess Monika Steiner – Oberlandesgericht Wien
bestätigt Rechtmäßigkeit der Kündigung

Nachdem die Klägerin gegen das ihre Klage vollinhaltlich abweisende Urteil des Landesgerichtes Krems im Herbst 2013 eine Berufung eingebracht hat, wurde die-ser nunmehr vom Oberlandesgericht Wien nicht Folge gegeben. Das Oberlandes-gericht Wien hat die erstinstanzliche Entscheidung des Landesgerichtes Krems voll-inhaltlich bestätigt. Die von der Klägerin in ihrer Berufung aufgezeigten Mängel des Beweisverfahrens, konnten vom Oberlandesgericht Wien in keinem Punkt bestätigt werden.

Vielmehr finden sich in der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien mehrfach Ausführungen, wonach selbst aufgrund der Aussagen der Klägerin, die von ihr ge-wünschten Feststellungen nicht möglich waren.

In dem entscheidenden Punkt hat das Oberlandesgericht eindeutig bestätigt, dass sich im Beweisverfahren nicht ergeben habe, dass die Klägerin bei ihrer Tätigkeit als Personalvertreterin und Gewerkschafterin besonders „unbequem“ gewesen wäre und dies Anlass der Kündigung gewesen wäre.

Vielmehr bestätigte das Oberlandesgericht erneut, dass ausschließlich die mäßigen Arbeitsleistungen der Klägerin der tatsächliche Grund waren, die Kündigung auszu-sprechen.

Das Oberlandesgericht führt in mehreren Passagen seiner Entscheidung aus, dass die von der Klägerin gewünschten Feststellungen nicht einmal aufgrund ihrer eige-nen Aussagen getroffen werden können, erachtet aber im Gegensatz dazu die Aus-sagen der von der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya namhaft gemachten Zeugen – hier insbesondere Mag. Rudolf Polt, Birgit Pany und Norbert Schmied – als glaubwürdig, schlüssig und nachvollziehbar.

Das Berufungsgericht übernahm die Feststellungen des Erstgerichts als Ergebnis einer vorbildlichen und umfassenden Beweiswürdigung und legte sie seiner Ent-scheidung zu Grunde. Auch der vom Erstgericht herangezogene Kündigungsgrund wurde vom Oberlandesgericht bestätigt.

In einem formalrechtlichen Punkt hat das Oberlandesgericht Wien die ordentliche Revision zugelassen, da dazu noch keine oberstgerichtliche Rechtsprechung vor-liegt. Konkret geht es um die gesetzliche Regelung, wer zuständiges Organ ist, die Kündigung einer Personalvertreterin auszusprechen. Auch hier hat das Oberlandes-gericht die Rechtsansicht des Erstgerichts bestätigt, das dem Rechtsstandpunkt der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya folgte.
Das Oberlandesgericht bringt in seiner nunmehrigen Entscheidung klar zum Aus-druck, dass Entscheidungen über Kündigungen dem Dienstgeber und nicht dem Personalvertretungsausschuss obliegen. Es wäre nach Ansicht des Oberlandesge-richtes widersinnig, dem Personalvertretungsausschuss eine Zustimmungsmöglich-keit einzuräumen und, sollte diese Zustimmung nicht erteilt werden, diesem die Ent-scheidung über die Kündigung zu übertragen.

Aus diesem Grund sehen die Vertreter der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya, der von der Gewerkschaft angekündigten Revision mit der gebotenen Gelassenheit entgegen.

In der Vergangenheit wurde gegenüber den Vertretern der Stadtgemeinde Waidh-ofen an der Thaya der Vorwurf erhoben, dieser Prozess werde „auf Kosten der Ge-meindebürger“ geführt. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Kosten von zirka
€ 170.000,- ausschließlich von der Klägerin zu tragen sind und von den Mitgliedsbei-trägen der Gewerkschaftsmitglieder zu finanzieren sind.

Stellungnahme Bürgermeister Robert Altschach

"Ich bin sehr froh und erleichtert über dieses Urteil. Ich habe damals ebenfalls im Gemeinderat der Kündigung zugestimmt.
Das Urteil im Arbeitsgerichtsprozess Monika Steiner in der 2. Instanz zeigt, dass die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya rechtmäßig gehandelt hat. Das unmissver-ständliche Urteil untermauert somit auch klar und deutlich, dass Bürgermeister a.D. Kurt Strohmayer-Dangl auf politischer Ebene und Stadtamtsdirektor Mag. Rudolf Polt auf Verwaltungsebene den richtigen Weg gegangen sind.

Die Entscheidung legt klar fest, dass es im öffentlichen Dienst nicht möglich ist, nicht arbeiten zu wollen und sich unter dem Deckmantel der Personalvertretung und der Gewerkschaft zu verstecken. Da ist es als Vorgesetzter wichtig, sich hinter die Tüch-tigen des Betriebes zu stellen. Es kann nicht sein, dass jene die fleißig sind auch die Arbeit einer Bediensteten mitmachen müssen, die einfach nicht arbeiten will.

Ich hoffe, dass nun auch die Zeit vorbei ist, in der man versucht den Ruf des Waidhofner Stadtamtsdirektors Mag. Rudolf Polt zu zerstören. Denn im gewerkschaftli-chen und medialen Aktionismus schreckte man auch vor haltlosen Mobbingvorwür-fen und unsachlichen Gehaltsdiskussionen nicht zurück, um Neid und Missgunst zu schüren. Vielmehr sollte man hier erwähnen, dass Stadtamtsdirektor Mag. Rudolf Polt viel für Waidhofen geleistet hat (zum Beispiel war er maßgeblich bei der Umset-zung von Einkaufszentrum, Kulturschlössl, Kindergarten, Hochwasserschutz und vie-lem mehr beteiligt) und nach wie vor leistet.
Für alle am jahrelangen Gegenwind Beteiligten – seien es Vertreter der Gewerk-schaft, der Medien oder der Politik – ist es nun an der Zeit das Urteil zu akzeptieren und dieses auch zu respektieren. Ich wünsche mir, dass das Gerichtsurteil zunächst große mediale Beachtung findet, wir dann aber den Fall abschließen können und zu den wichtigen Sachthemen für die zukünftige Entwicklung Waidhofens zurückkehren.

Ich bin abschließend sehr froh, dass es eine unabhängige Justiz gibt, welche die Wahrheit letztlich festgestellt hat."

Stellungnahme Stadtamtsdirektor Mag. Rudolf Polt

"Ich bin sehr froh über den Ausgang des Arbeitsgerichtsprozesses Monika Steiner, der unsere Vorgehensweise auch in der 2. Instanz bestätigt hat. Als Jurist freut es mich besonders, dass meine rechtliche Beurteilung sowohl in formaler als auch in-haltlicher Art von zwei unabhängigen Gerichtsinstanzen bestätigt wurde. Gleichzeitig empfinde ich Dankbarkeit dafür, dass wir den Mut aufgebracht haben diesen schwie-rigen Weg zu gehen und die Stärke ihn durchzuhalten.

Diesbezüglich möchte ich Herrn Bürgermeister a.D. Kurt Strohmayer-Dangl großen Dank aussprechen, der trotz enormen Gegenwinds immer Rückgrat bewiesen hat und hinter den Verantwortlichen der Stadtverwaltung gestanden ist.
Wenn die Leistung einer Bediensteten nicht passt, man jahrelang schon alles zur Besserung versucht hat, aber keine Änderung passiert, kann man als Personalver-antwortlicher nicht einfach nur wegschauen. Hätte ich das gemacht, hätte ich die üb-rigen Bediensteten der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya – besonders jene, die die mangelnde Arbeitsleistung kompensierten – im Stich gelassen.
Wir dürfen nie vergessen, dass wir einen Auftrag den Bürgern gegenüber haben, eine Verwaltung wirtschaftlich und effizient zu führen. Dazu gehört auch, dass jeder seine Arbeitsleistung erbringt.
Es war ein schwieriger Weg – doch eindeutig der richtige. Neben den vielen positiven Reaktionen anderer öffentlicher Einrichtungen merke ich das vor allem am Team-geist der Stadtverwaltung, der in diesen turbulenten Jahren stark gewachsen ist.
Die Zeit, in der die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten die Stadtgemeinde in Geiselhaft genommen hat, sollte nun ein für alle Mal vorbei sein. Klar bleiben durch den blinden Aktionismus und die Verbreitung von Unwahrheiten verbrannte Erde und Opfer zurück. Der gute und sinnvolle gewerkschaftliche Gedanke wurde dabei eindeutig missbraucht. Doch all das sollten wir zurück lassen – damit etwas Neues wachsen kann.
Für mich und meine Mitarbeiter hoffe ich, dass wir nie wieder zum Spielball der Gewerkschaft oder der Politik werden."

Weitere Reaktionen:

"Das Urteil in diesem Prozess ist österreichweit ein Präzedenzfall und ein wichtiges Signal, dass Leistung und öffentlicher Dienst kein Widerspruch ist. Dies ist eine
Bestätigung für mich und meine Kollegen, so wie bisher motiviert für die Stadt und ihre Bürger zu arbeiten."
Abteilungsleiter und Stadtamtsdirektor-Stellvertreter Norbert Schmied

"Hoffentlich ist die Zeit der medialen Hetzkampagnen gegen die Mitarbeiter der Stadt-gemeinde nun vorbei. Als Anfang des Jahres neu gewählter Personalvertreter ist es mir wichtig, ALLE Bediensteten zu vertreten, nicht nur Ausschussmitglieder."
Vorsitzender der Personalvertretung Michael Strohmeyer

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