Wer Strom & Gas nicht bezahlen kann
So funktioniert das mit der Grundversorgung
Die stark gestiegenen Energiepreise und hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung für Strom und Gas bereiten vielen großes Kopfzerbrechen. Was aber tun, wenn die Nachforderung so hoch ist, dass Sie sie nicht bezahlen können - oder gar die Abschaltung droht?
BEZIRK WAIDHOFEN/THAYA. Grundsätzlich gilt es, schnellstmöglich Kontakt mit dem Energieversorger aufzunehmen und die Situation zu erklären. Man hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ratenzahlungsvereinbarung mit bis zu 18 Monatsraten.
Wenn jedoch eine Abschaltung droht, wird die Lage ernst. Die BezirksBlätter baten die Bezirksstellenleiterin der Arbeiterkammer Waidhofen, Sabine Draxler, um Aufklärung.
Darf mein Energieversorger mir Strom und Gas einfach abschalten?
Draxler:"Es gibt verschiedene Gründe für eine Strom- oder Gasanlagenabschaltung. Am häufigsten ist Zahlungsverzug die Ursache für eine Abschaltung. Damit in diesem Fall eine Abschaltung rechtens ist, müssen mindestens zwei Mahnungen geschickt werden und jeweils zwei Wochen Zeit für die Einzahlung der offenen Forderung gegeben werden. Die letzte Mahnung muss eingeschrieben geschickt werden und darin muss die Abschaltung angekündigt sein. Davon betroffene Konsumenten dürfen nicht am letzten Arbeitstag vor Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen abgeschaltet werden. Ist es zu einer entsprechenden Abschaltung gekommen, stehen Betroffene oft vor zwei Problemen: Einerseits wird aufgrund des Zahlungsverzugs in der Regel auch der Energieliefervertrag gekündigt und andererseits kommen weitere Kosten für die Anlagensperrung bzw. Wiederinbetriebnahme hinzu. Betroffene können sich in solchen Fällen - bei einem auf ihrer Adresse verfügbaren Energielieferanten - auf die Grundversorgung berufen, damit die gesperrte Strom- oder Gasanlage wieder in Betrieb genommen wird. Für die Aufnahme der Belieferung darf eine Sicherheitsleistung in Höhe einer Teilbetragszahlung für einen Monat verlangt werden."
Was ist zu tun, wenn eine Abschaltung droht?
"Wenn eine Abschaltung aufgrund von Zahlungsverzug droht, ist jedenfalls dringender Handlungsbedarf gegeben. Hierbei raten wir einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung mit dem Energielieferanten und bei getrennter Rechnung auch mit dem Netzbetreiber zu vereinbaren. Darüber hinaus, unterstützt das Programm Wohnschirm Energie des Sozialministeriums Personen bei der Bewältigung der Energiekosten. Dabei ist zu beachten, dass ein aufrechter Energielieferungsvertrag für eine Unterstützungsleistung vorausgesetzt wird. Um sich auf die Grundversorgung zu berufen, müssen keine sozialen Kriterien erfüllt werden."
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