Drei Monate bedingt für Ketten-Landwirt
Urteil über Rinderhalter aus Eggmanns. "Tierhalter sind verpflichtet wenigstens die untersten Mindeststandards einzuhalten"
WAIDHOFEN. Der Landwirt aus Eggmanns, in dessen Stall fünf Rindern ihre Anbindeketten in den Hals einwuchsen, musste sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Waidhofen wegen Tierquälerei verantworten. Wie die Bezirksblätter berichteten waren Ende April diesen Jahres die Horror-Zustände in einem Stall in Eggmanns öffentlich geworden.
Bei fünf Rindern waren die Ketten nach Monaten so tief in ihre Hälser eingewachsen, dass sich schon neue Haut darüber gebildet hatte. Dank dem Engagement von Tierschützern gelang es, die Tiere an Gut Aiderbichl zu übergeben, wo sie ihren Lebensabend verbringen dürfen.
Nun musste sich der Landwirt vor Gericht verantworten. Der Angeklagte bekannte sich von Anfang an schuldig, obwohl er sich nicht genau erklären könne, wie es zu den schockierenden Zuständen gekommen sei. Unter anderem standen Tiere in völliger Dunkelheit knietief in ihrem eigenen Kot. Als der Fall ins Rollen kam, dürfte den Halter Panik überkommen haben. Bei mindestens einem Tier riss er die tief eingewachsene Kette einfach aus dessen Hals und fügte dem Tier dadurch eine klaffende Wunde zu. Die noch blutige Kette versuchte er noch unter einem Plastikkübel zu verstecken.
Die Verteidigung forderte eine außergerichtliche Einigung, was vom Bezirksanwalt aber abgelehnt wurde. Richterin Bettina Freyer sprach schließlich das Urteil: Drei Monate bedingte Haft. Die Zustände in dem Stall hätten ein "indiskutables Ausmaß" angenommen, so die Richterin. Auch dem Argument der Verteidigung, es sei 30 Jahre lang im Stall alles in Ordnung gewesen, schloss sich das nicht an: "Das wage ich stark zu bezweifeln", so Freyer. Als Tierhalter sei der Eggmannser verpflichtet gewesen wenigstens die untersten Mindeststandards zu erfüllen. "Natürlich ist es gut, wenn jetzt alles funktioniert", so die Richterin über den mittlerweile vorbildlich geführten Stall des Angeklagten. "Aber das ist eine Selbstverständlichkeit". Als erschwerend wertete das Gericht die Tatsache, dass der Landwirt bei mindestens einem Tier die Kette einfach herausgerissen hat.
Für Elmar Völkl vom Verein gegen Tierfabriken ist das Urteil, wie er im Bezirksblätter-Gespräch nach der Verhandlung sagt: "Sensationell und richtungsweisend für den Tierschutz". "Die Richterin hat deutlich gemacht, dass sich Tierhalter an Mindeststandards halten müssen und es dabei keine Toleranzen gibt".
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