Bezirkshauptmannschaft Waidhofen wieder „ganz persönlich“ für die Anliegen der Bürger da
Der Parteienverkehr ist unter Sicherheitsmaßnahmen und terminlicher Voranmeldung wieder möglich
WAIDHOFEN. Seit Mitte März hat die NÖ Landesverwaltung im Landhaus in St. Pölten und an den 20 Bezirkshauptmannschaften ihren Dienstbetrieb umgestellt. An den Bezirkshauptmannschaften wurden die Bürgerservicestellen geschlossen, wobei die Wünsche und Anliegen der Bürger telefonisch und per E-Mail weiterbearbeitet wurden. In Summe haben sich bis zu 80 Prozent der Mitarbeiter der Landesverwaltung im Home Office befunden.
Mit 18. Mai ist es möglich, den unbedingt notwendigen Parteienverkehr an der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen wieder aufzunehmen. Unter notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sollen die Bürgerkontakte in Zukunft ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung – sei es telefonisch, mit E-Mail oder via Internet über elektronische Termin-Programme – erfolgen, um Ansammlungen von wartenden Personen zu vermeiden. Für den Parteienverkehr selbst gelten die allgemeinen Hygiene- und Distanz-Maßnahmen, so Bezirkshauptmann Günter Stöger.
Umfassende Vorkehrungen
Zum Schutz der Bediensteten wie auch der Bürger wurden in den vergangenen Wochen die erforderliche Schutzausrüstung angeschafft. Schutzmasken und Gesichtsvisiere, Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe bis hin zu Schutzwänden aus Glas und Kunststoff – wurden an die Bezirkshauptmannschaften ausgeliefert und eingerichtet. In Kombination der Hygiene- und Distanzregeln mit der Weiterführung des Home-Office-Betriebes und der Ausstattung der Mitarbeiter mit Schutzausrüstung ist die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen für die kommenden Wochen gut gerüstet.
Die Bürger werden durch entsprechende Hinweise vor dem Eintreten in die Bezirkshauptmannschaft auf das verpflichtende Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie auf die Händedesinfektion hingewiesen. Automaten zur Hände-Desinfektion werden im Eingangsbereich ebenfalls bereitgestellt. Beim Parteienkontakt selbst ist von den Bediensteten ebenfalls Mund-Nasen-Schutz zu tragen, es sei denn, sie sind durch andere technische Schutzmaßnahmen wie etwa Plexiglastrennwände entsprechend geschützt.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.