Silvester 2025
Feuerwerkregeln und Veranstaltungen

Silvester 2025
 | Foto: rodion-kutsaiev/unsplash
2Bilder
  • Silvester 2025
  • Foto: rodion-kutsaiev/unsplash
  • hochgeladen von Isabelle Cerha

Silvester darf und soll ja wieder gemeinsam mit Familie und Freunden gefeiert werden. Mit einem schönen Feuerwerk, einer privaten Feier oder doch lieber in Gemeinschaft, wie zum Beispiel in der Stadt Feldkirch.

Zum Thema Feuerwerk, wie jedes Jahr, sei folgendes gesagt: Feuerwerkskörper/Silvesterknaller werden in die Kategorien F1, F2, F3, F4 unterteilt, für die jeweils festgelegt ist, wie alt Verwender beziehungsweise Besitzer sein müssen, beziehungsweise überhaupt kaufen und zünden dürfen.

F1

Sehr geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärmpegel; können ggf. in geschlossenen Räumen verwendet werden, wenn laut Gebrauchsanweisung zulässig (§ 11 Z 1 Pyrotechnikgesetz)
zum Beispiel Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk etc.
Ab 12 Jahren, Berechtigung nicht erforderlich

F2

Geringe Gefahr, geringer Lärmpegel, zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen (§ 11 Z 2 Pyrotechnikgesetz)
zum Beispiel Schweizer Kracher (Piraten), Knallfrösche, Batteriefeuerwerke, "Ladycracker" etc.
Ab 16 Jahren, Berechtigung nicht erforderlich

Schweizer Kracher jetzt erlaubt oder nicht?

Seit 4. Juli 2013 dürfen Schweizer Kracher ("Piraten"), die einen Blitzknallsatz enthalten, nicht mehr verkauft werden. Seit dem 4. Jänner 2016 sind auch der Besitz und die Verwendung dieser Schweizer Kracher strafbar.

Weiterhin erlaubt sind Schweizer Kracher, die als Knallsatz nur Schwarzpulver enthalten. Aber auch das Zünden dieser Schweizer Kracher ist im Ortsgebiet und innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von größeren Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern und bestimmten anderen Orten verboten und strafbar.

F3 und F4

Knallkörper, Feuerräder, Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen, Feuertöpfe fallen unter die Kategorie F3 und/oder F4 und dürfen nur von Sachkundigen beziehungsweise Fachkundigen gekauft, in Besitz genommen und gezündet werden.

Generelles Verbot

  • Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 ( Schweizer Kracher, Knallfrösche) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten ist. Fragen Sie direkt in Ihrer Gemeinde nach!
  • Innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern grundsätzlich immer verboten, auch außerhalb des Ortsgebietes. Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin kann in diesem Fall keine Ausnahme erlauben.

Achten Sie beim Kauf auf ordentlich gekennzeichnetes Material und achten Sie bei Verwendung auf Nachbarn, Umwelt und Tiere.

Silvesternacht in Feldkirch

Der „Ausklang“ mündet in einen Silvesterabend unter freiem Himmel vor der tollen Kulisse der Feldkircher Altstadt. In der Marktgasse und der Neustadt kann der Jahreswechsel gebührend gefeiert werden: mit Musik, Drinks und Essen an den Ständen ist für alle Requisiten zum gelungenen Feiern bis 1 Uhr gesorgt.
Karaoke-Singen ab 18 Uhr und Live-DJs ab 22 Uhr, dass die Stimmung bis Mitternacht stetig steigt.
Pyrotechnik und Glasflaschen sind nicht erlaubt.

Hohenems, Dornbirn, Lustenau und Altach
Das besondere Feiern und fantastisches Feuerwerk
Silvester 2025
 | Foto: rodion-kutsaiev/unsplash
Silvester 2025 | Foto: Jamie Fenn/unsplash

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.