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Steuertipps
Energiekostenzuschuss II - Energiekostenpauschale

Steuerberater Ronald Angeringer gibt regelmäßig Steuertipps. | Foto: Angeringer
  • Steuerberater Ronald Angeringer gibt regelmäßig Steuertipps.
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Der Köflacher Steuerberater Ronald Angeringer beschäftigt sich heute mit dem Energiekostenzuschuss II für Unternehmen und mit dem Thema Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmer.

KÖFLACH. Der Energiekostenzuschuss II für Unternehmen umfasst Mehraufwendungen für Energie im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2023. Möchte ein Unternehmen den Energiekostenzuschuss II beantragen, so ist eine Voranmeldung im Zeitraum zwischen 16. Oktober und 2. November 2023 unbedingt erforderlich

Es wird zwei Förderungsperioden geben: 1. Jänner bis 30. Juni 2023 sowie 1. Juli bis 31. Dezember 2023. Die Voranmeldung gilt für beide Förderungsperioden. 

First come, first served

Nach der Voranmeldung wird ein Antragszeitraum zugewiesen. Es gilt ein "first come, first served"-Prinzip. Die Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen bestimmt die Zuweisung des Antragszeitraumes. Das verfügbare Förderungsbudget wird in der Reihenfolge der vollständigen Anträge vergeben. Die Voranmeldung hat über den aws-Fördermanager zu erfolgen.

Die Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss II, wie z. B. FAQ zur Voranmeldung finden Sie auf der Homepage des aws.

Unser Tipp:
Für Kleinst- und Kleinunternehmer wurde ein sogenanntes "Energiekostenpauschale" als Pauschalförderung (EUR 110 – EUR 2.475) geschaffen, das noch bis zum 30. November 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden kann. Bei Fragen zu den einzelnen Förderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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