Gratiszahnspange im Bezirk Voitsberg

Seit 1. Juli übernehmen die Krankenkassen bestimmte kieferorthopädische Behandlung von Dr. Brigitte Wendl. | Foto: KK
  • <b>Seit 1. Juli</b> übernehmen die Krankenkassen bestimmte kieferorthopädische Behandlung von Dr. Brigitte Wendl.
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Mit Einführung der kostenfreien Zahnspange für Kinder und Jugendliche wurde in Österreich ab 1. Juli ein neues Kapitel der Kieferorthopädie aufgeschlagen. Die neue Kassenleistung gilt ausschließlich für gravierende Fehlstellungen, von denen fast jedes dritte Kind betroffen ist. In der Steiermark werden ca. 3.000 Kinder pro Geburtsjahrgang davon profitieren.
Im Bezirk Voitsberg ist Dr. Brigitte Wendl in Edelschrott die einzige Vertrags-Kieferorthopädin (also 100-prozentige Kostenübernahme durch die Sozialversicherung) und gibt folgende Informationen über die Gratiszahnspange: Für Kinder und Jugendliche mit schweren Fehlstellungen (Schweregrad 4 und 5 bei einer fünfstufigen Einteilung) werden seit 1. Juli die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von den Krankenkassen übernommen. Die Einstufung nach dem Schweregrad der Fehlstellung erfolgt nach dem IOTN-Index. Dieser ist ein klinischer Index zur Einschätzung der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit.

Fünf Schweregrade

Grad 1 bedeutet keine Behandlungsnotwendigkeit, diese ist auch bei Grad 2 und geringer Anomalie angezeigt. Grad 3 ist eine grenzwertige Behandlungsnotwendigkeit und fällt noch nicht unter den Kostenersatz, erst die Grade 4 und 5 bedeuten Behandlungsnotwendigkeit. Die Feststellung des Schweregrades erfolgt vom Kieferorthopäden oder einem spezialisierten Zahnarzt. Dr. Wendl bietet in Edelschrott diese Behandlung inklusive Feststellung an. Es werden grundsätzlich zwei Behandlungsphasen unterschieden. Erstens die interzeptive Behandlung: Darunter versteht man eine frühe Korrektur einer Fehlstellung (Kreuzbisse, stark vorstehende Schneidezähne, Durchbruchsstörungen (etc), die eine möglichst normale Weiterentwicklung des Gebisses ermöglichen soll. Die Therapie erfolgt kostenübernehmend von den Krankenkassen bei IOTN 4 und 5-Fällen und bestimmten Indikationen.
Zweitens die kieferorthopädische Hauptbehandlung. Diese betrifft Patienten mit Schweregrad 4 oder 5 zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr. Die Behandlung wird von den Krankenkassen für drei Jahre finanziert. Bezahlt wird eine Standardbehandlung mit Metall-Brackets. Kinder mit Schweregrad 3 bekommen weiterhin den abnehmbaren Zuschuss von den Krankenkassen.
Nur qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen diese Leistung anbieten (Vertragskieferorthopäde, anerkannter Wahlkieferorthopäde). Die Krankenkassen überprüften gemeinsam mit der Zahnärztekammer, welche Bewerberinnen und Bewerber über die vorgesehene Qualifikation verfügen. In der Steiermark haben 25 Kieferorthopäden einen derartigen Vertrag mit den Versicherungsträgern unterschrieben. Bei diesen Orthopäden werden die Kosten zur Gänze von den Versicherungsträgern übernommen (bei Wahlkieferorthopäden erfolgt eine 80%-Kostenrückerstattung des vertraglich festgelegten Tarifs).

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