Vorbildlich: Die Jugend in Völkermarkt bleibt sauber

- Für die Jugend: Gerald und Andreas Grebenjak, Emanuel Doljar, Lena Erlach, Herbert Pewal, Nadja Pucher und Günther Kazianka (von links)
- hochgeladen von Peter Michael Kowal
Bilanz: Ob Raufereien oder Vandalenakte – die Jugend weiß sich zu benehmen.
Der Großteil der Jugendlichen weiß sich zu benehmen! Zu diesem Schluss kommen Gerald Grebenjak und Günther Kazianka. Die Präventions-Polizisten des Bezirkspolizeikommandos Völkermarkt berufen sich etwa auf den HAK-Ball vergangenen November in Völkermarkt, bei dem die Polizei die ganze Nacht über weder in der Neuen Burg noch rund um die Veranstaltung eingreifen musste.
„Gegen die Jugend gehört nicht immer der Zeigefinger erhoben“, analysiert Grebenjak, „auch Lob ist angebracht, wenn Jugendliche nicht durch Raufereien oder Vandalenakte auffallen.“ Die Präventions-Polizisten lassen nicht locker, die Jugendlichen zu sensibilisieren. Deshalb rief die Polizei für den gesamten Dezember unter dem Motto „Bleib sauber – Jugend OK“ einen Schwerpunktmonat aus. Der Inhalt dieser Aktion: Jugendgewalt-Prävention, präventive Maßnahmen zur Senkung der Jugendkriminalität und Sensibilisierung betreffend Jugendschutz (Alkoholmissbrauch), Pyrotechnikwesen und Wettlokale.
Zivilcourage ist gefragt!
Günther Kazianka richtet auch einen Appell an die Jugend: „Nämlich Zivilcourage zu zeigen und einzuschreiten, wenn Jugendliche mit ihrem Verhalten nicht der Norm entsprechen.“ Ein Einschreiten sei bereits die Alarmierung von Hilfe, fügt Grebenjak hinzu.
Am 5. Jänner steht der zweite Höhepunkt der Ballsaison auf dem Programm – der Ball des Alpen-Adria-Gymnasiums. Fazit: „Wir hoffen, dass uns das Verhalten der Jugend wieder zu Lob veranlasst!“
ZUR SACHE: JUGENDSCHUTZ-BESTIMMUNGEN
Alkohol: Für Jugendliche bis 16 Jahre gilt ein Alkoholverbot. Von 16 bis 18 Jahren ist der Konsum von „leichtem“ Alkohol wie Bier und Wein gestattet, jedoch keine „harten“ Getränken wie Schnaps und Mischgetränke.
Ausgehzeit: Von 14 bis 16 Jahren gilt eine Ausgehzeit bis 24 Uhr, ebenso von 16 bis 18 Jahren. Ausnahme: Vor Sonn- und Feiertagen dürfen 16- bis 18-Jährige bis 2 Uhr ausbleiben.
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