Winterdienst & Co
Bäuerliche Nebentätigkeiten als Einkommensstandbein

- Die Familie Ursula & Stefan Pabst aus Desselbrunn mit ihren Kindern.
- Foto: privat
- hochgeladen von Matthias Staudinger
Für viele Bäuerinnen und Bauern stellen bäuerliche Nebentätigkeiten - neben der Erzeugung ihrer Produkte - eine zusätzliche Einkommensquelle für den eigenen Betrieb dar.
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Damit ist natürlich auch viel Arbeit verbunden. Die bäuerlichen Nebentätigkeiten spielen neben der eigentlichen Urproduktion eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung für die Landwirte. Die "Nebenjobs" sind also nicht für das Haupteinkommen eines Familienbetriebes verantwortlich.
Vom Winterdienst bis zum Urlaub am Bauernhof
Der Bogen spannt sich dabei vom Winterdienst, der Verarbeitung betriebseigener Urprodukte, dem Betreiben einer Mostbuschenschank, der Privatzimmervermietung (Urlaub am Bauernhof) bis hin zur Nachbarschaftshilfe. Die bäuerlichen Nebentätigkeiten unterliegen der Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und sind daher beitragspflichtig. Ein landwirtschaftlicher Betrieb untersteht aber nicht der Gewerbeordnung und auch die sogenannten "bäuerlichen Nebentätigkeiten" fallen nicht in diese, solange eine Unterordnung gegeben ist.
„Die Möglichkeiten zur Leistung bäuerlicher Nebentätigkeiten als zweites Einkommensstandbein ist eine wesentliche Errungenschaft des Bauernbundes und der Agrarpolitik für unsere bäuerlichen Familienbetriebe“, erklärt Bauernbund-Bezirksobmann Alfred Lang.
"Hohe Verantwortung"
Am Beispiel der Familie Pabst aus der Gemeinde Desselbrunn ist das gelebte Praxis. „Durch die Möglichkeit von Nebentätigkeiten im Rahmen unseres landwirtschaftlichen Betriebes ergibt sich eine optimale Ergänzung und Nutzung der vorhandenen Maschinen und Gerätschaften. Gerade in den Wintermonaten, wo sie oft weniger im Einsatz sind, können wir damit nicht nur ein regionales Angebot der Schneeräumung für die Öffentlichkeit, die das gerne annimmt, schaffen, sondern erzielen auch Wertschöpfung für unseren Betrieb. Die hohe Verantwortung für die Allgemeinheit, die wir dabei übernehmen, darf man nicht übersehen und vor allem nicht unterschätzen!“, sagt Stefan Pabst, ein Dienstleister mit jahrelanger Erfahrung, der im Auftrag des Maschinenringes auch für die Stadtgemeinde Schwanenstadt im Einsatz ist.
Informationen zur Beitragsgrundlage bzw. Steuerrechtliches betreffend die bäuerlichen Nebentätigkeiten bzw. allgemeine Informationen findet man auf der Website der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) - ww.svs.at - unter Beitragsgrundlage – bäuerliche Nebentätigkeiten. Ebenfalls ist eine Beratung bei der jeweils zuständigen Bezirksbauernkammer anzuraten, falls man vorhat bäuerliche Nebentätigkeiten leisten zu wollen.
Kontakt: www.ooe.lko.at
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.