Corona-Virus
Mund-Nasen-Schutz-Pflicht nun auch in Villach

- Ab morgen, Samstag, und bis vorerst 16. August gilt eine teilweise Maskenpflicht im öffentlichen Raum in Villach.
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- hochgeladen von Georg Herrmann
Ab morgen, Samstag, und bis vorerst 16. August gilt eine teilweise Maskenpflicht im öffentlichen Raum in Villach.
VILLACH. Nun reagiert auch die Stadt Villach und verordnet eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Diese gilt täglich von 21 bis 2 Uhr an bestimmten öffentlichen Orten in der Innenstadt, aber auch auf Wochenmärkten, dem Bio-Bauernmarkt und dem Spezialitätenmarkt.
Wo gilt die Maskenpflicht?
Konkret gilt die Pflicht ab morgen, Samstag, hier:
- Wochenmärkte während der in der Marktordnung der Stadt Villach festgelegten Marktzeiten am Villacher Wochenmarkt (Gelände südlich der Draulände zwischen der Ausfahrt Burgplatz im Westen bis zur Einmündung Widmanngasse im Osten) und in der Widmanngasse bis zum Objakt Widmanngasse 10
- Bio-Bauernmarkt während der festgelegten Marktzeiten am östlichen Teil des Hans-Gasser-Platzes
- Spezialitätenmarkt während der Marktzeiten von der Postgasse 1 bis zur Widmanngasse 38
- täglich generell ab 21 bis 2 Uhr hier: Draupromenade – Willroiderstraße – Bahnhofplatz – Zeidler-von-Görz-Straße – Klagenfurter Straße im Norden, Brauhausgasse – Fabriksteig, Hausergasse im Osten, Peraustraße – 10.-Oktober-Straße – Pestalozzistraße im Süden und Italiener Straße – Hans-Gasser-Platz – Ringmauergasse im Westen.
Der Laurentiusmarkt, der am Montag hätte stattfinden sollen, wird abgesagt. Bürgermeister Günther Albel erklärt: "Diese Maßnahmen sind die Folge von erhöhten Infektionszahlen und dienen der Gesundheit aller Villacherinnen und Villachern sowie unserer Gäste."
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