Veranstaltungsverbot fällt 2026
Ein letzter stiller Karfreitag steht an

- Heuer sind Konzerte, Tanzevents und Theateraufführungen am Karfreitag zum letzten Mal tabu. Das ist seit Ende 2024 fix.
- Foto: Veitch Photo/Bury Tomorrow
- hochgeladen von Peter Kleinrath
Dass ab 2026 am Karfreitag in Kärnten gefeiert werden darf, haben Partytiger einem Villacher Verein und dem VfGH zu verdanken. Zukunft von Karsamstag und 24. Dezember noch ungewiss.
VILLACH, KÄRNTEN. In Villach fand 2023 am Karfreitag – trotz Veranstaltungsverbot – ein Event statt. Daraufhin brummte der Villacher Bürgermeister dem Obmann des Vereines eine Geldbuße von 400 Euro auf, weil das Kärntner Veranstaltungsgesetz klar vorschreibt, dass am Karfreitag, Karsamstag (bis 14 Uhr) und am 24. Dezember Veranstaltungen wie Konzerte, Sportveranstaltungen, Kino- oder Theateraufführungen verboten sind. Die beanstandete Straffe landete in weiterer Folge beim VfGH (Verfassungsgerichtshof, Anm.), der den Fall prüfte und befand, dass das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.
Seit Ende 2024 fix
Ende des Jahres 2024 wurde das Kärntner Veranstaltungsverbot offiziell als verfassungswidrig aufgehoben. Die Änderung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft, weshalb Tanzen und Co. am heurigen Karfreitag zum letzten Mal tabu sind. Über den Karsamstag (bis 14 Uhr) und den 24. Dezember wurde bis dato nicht entschieden. Weil die beanstandete Strafe nur für eine Veranstaltung am Karfreitag verhängt wurde, entschied der VfGH auch nur über diesen Tag.
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